Am Mittwoch (12.02.14) waren im Rechts- und Verfassungsausschuss Sachverständige geladen, um zum Befragungsgesetz des Senats sowie zu der von der Opposition eingebrachten Verfassungsänderung zur Einführung von Referenden und der Erleichterungen der Volksgesetzgebung Stellung zu nehmen.
Während der von der Koalition benannte Sachverständige nicht erscheinen konnte, bezeichneten die von der Opposition benannten Verfassungsexperten, Prof. Dr. Hans Meyer und Prof. Dr. Hermann Heußner, eine einfachgesetzliche Einführung der Volksbefragung für verfassungswidrig. Meyer wies darauf hin, dass die Unverbindlichkeit bei der Befragung keine Rolle spiele, da auch Volksbefragungen letztlich eine Ausübung von Staatsgewalt darstellen und somit in der Verfassung abschließend zu regeln seien. Auch die geltenden Regelungen in der Landesverfassung sähen einen unverbindlichen Volksentscheid über sonstige Gegenstände der politischen Willensbildung vor, die auf Exekutiventscheidungen gerichtet sein können. Heußner argumentierte, dass eine solche Befragung zwar keine rechtliche, sehr wohl aber eine faktische Verbindlichkeit auslöse. Die Selbstverpflichtung des Senats das Ergebnis der Olympiabefragung respektieren zu wollen, würde dies nur unterstreichen. Darüber hinaus kritisierte er, dass die Volksbefragung eine verfassungswidrige Delegation der Verantwortung an das Volk darstelle und somit zu einer Verantwortungsdiffusion führe. Heußner schlug vor, dass sich die Koalition doch den gegebenen Instrumenten bedienen sollte, um ein Volksbegehren pro Olympia auf den Weg zu bringen.
Einen weiteren Streitpunkt stellt der Kreis der zu befragenden Berliner/innen dar. Im eingebrachten Gesetzesvorschlag des Senats beschränkt sich die Befragung auf den Kreis der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten. Meyer wies darauf hin, dass auch eine Befragung, die eine Ausübung von Staatsgewalt darstelle, sich an den Vorgaben der Verfassung orientiere müsse. In Art. 2 der Landesverfassung heißt es, dass die Gesamtheit der Deutschen Träger der öffentlich Gewalt ist. Die Opposition und auch die SPD wünscht sich eigentlich eine Ausweitung der Wahlberechtigung auf Jugendliche sowie dauerhaft in Berlin lebende Einwohner/innen unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Um auch Ausländern das Wahl- und Abstimmungsrecht zu geben, bedarf es laut Meyer allerdings einer Änderung der Landesverfassung.
Darüber hinaus hält Heußner eine weitere Senkung der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden verfassungspolitisch für sinnvoll. Sein Vorschlag ist, man solle sich bei der Festlegung des Volksbegehrensquorums an der Wahlbeteiligung orientieren. Dabei müsse man sich fragen, wie viele Wählerstimmen eine Fraktion braucht, um Antragsrecht im Parlament zu bekommen, denn nichts anderes sei ein Volksbegehren, nämlich das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, der Bevölkerung ein Gesetzesantrag vorzulegen. Für Parteien gelte die Sperrklausel von 5% der gültigen Stimmen. Rechne man dies auf die Anzahl der Wahlberechtigten um, so müsse ein Volksbegehrensquorum bei etwa 3% liegen.




