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Senat hält Wasservolksbegehren weiterhin für verfassungswidrig

Der Senat hält das Volksbegehren zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nach wie vor für nicht verfassungskonform. Trotz der Niederlage vor dem Landesverfassungsgericht lehnte er es am Dienstag ab, die Verträge zum Teilverkauf offen zulegen. Die Begründung lautet, dass man die Rechte Dritter verletzen würde, wenn man die Verträge mit den Käufer-Unternehmen RWE und Veolia der Öffentlichkeit zugänglich mache.

Der Senat wird in nächster Zeit prüfen, in wie weit man den Initiatoren des Begehrens dennoch entgegenkommen kann. Eine Überlegung wäre, die Verträge in einer Form zu veröffentlichen, in der die kritischen Passagen geschwärzt sind.

Das Berliner Abgeordnetenhaus muss nun innerhalb der nächsten vier Monate über die Sache entscheiden. Schließt sich das Parlament der Stellungnahme des Senats an, so wird voraussichtlich im Frühjahr die Initiative „Berliner Wassertisch“ mit der Unterschriftensammlung für einen Volksentscheid beginnen.

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