Am 15. Dezember 2009 hat der Senat aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichts seine Unzulässigkeitsentscheidung zurückgezogen. Das Gericht hatte am 6. Oktober entschieden, dass eine Vorprüfung von Volksbegehren nur noch in bestimmten Fällen möglich ist. Wie beim Wasser-Volksbegehren treffen diese Kriterien nicht auf unser Volksbegehren zu. Positiv daran ist, dass nun unser gesamtes Wahlrechtspaket zulässig ist. Ärgerlich daran ist, dass das Verfassungsgericht keine inhaltliche Klärung unserer Forderungen herbeiführen wird. Wir werden nun erneut auf die Fraktionen im Abgeordnetenhaus zugehen, um mit ihnen über unsere Vorschläge zu sprechen. Formal hat das Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, um sich mit den Vorschlägen zu beschäftigen. Wesentlich ist nicht, dass der Entwurf eins zu eins umgesetzt wird, sondern dass vernünftig darüber diskutiert wird, wie Bürgerinnen und Bürger bei Kommunal- und Landeswahlen mehr tun können als lediglich Parteilisten abzunicken.
Werden Sie Förderer von Mehr Demokratie!
10.605 Menschen sind bundesweit Mitglied bei Mehr Demokratie e.V. Sie tragen dazu bei, dass unsere Kampagnen und Volksbegehren erfolgreich sind. Denn unsere Mitglieder sind die Basis unserer Arbeit.
Bitte helfen Sie uns JETZT mit Ihrer Mitgliedschaft - damit wir in Berlin und Brandenburg unsere Ideen durchsetzen können.




