Der Streit um kontroverse Wohnungsbauprojekte in den Bezirken spitzt sich zu. So versuchte 2014 eine Bürgerinitiative die Bebauung der Buckower Felder im Süden Berlins zu verhindern. Als sich ein Erfolg des ersten Neuköllner Bürgerbegehrens abzeichnete, griff der Senat ein und erklärte die Buckower Felder zum Gebiet von „außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“. Die Planungshoheit wurde damit dem Bezirk entzogen.
Ähnlich erging es dem B-Planverfahren nördlich des Mauerparks. Im Bezirk Mitte meldete die Mauerpark-Allianz im März 2015 ein Bürgerbegehren an. Kurze Zeit später machte der Senat erneut von seinem Eingriffsrecht Gebrauch. Gleiche Begründung: Die Bebauung des Areals nördlich des Mauerparks mit schätzungsweise 700 Wohnungen sei ein Projekt von "außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung" und damit alternativlos. Laut Stadtentwicklungssenator Geisel bräuchte es ein Neubauklima in der Stadt. Ob dieses von oben verordnet werden kann, bleibt fraglich.
Ein weiterer Fall ist das Freudenberg-Areal in Friedrichshain. Eine Initiative setzt sich dort für eine reduzierte Planung ein. Das Bürgerbegehren konnte die formalen Hürden nehmen und wird momentan in der Bezirksverordnetenversammlung diskutiert. In der Zwischenzeit sicherte sich der Investor jedoch Baurecht. Nachdem der Bezirk den Bauvorbescheid ablehnte, wandte sich die Bauwert Investment Group an den Senat, welcher grünes Licht gab. Die Bauarbeiten auf dem Gelände haben nun begonnen, obwohl sich mit dem Bürgerbegehren 5.900 Menschen gegen das Projekt und für einen Bürgerentscheid aussprachen. Zu Recht stellt sich hier die Frage, welchen Zweck hier noch eine Abstimmung haben soll.
Auf den ersten Blick überraschend wirkt in diesem Zusammenhang der Vorschlag des Pankower SPD-Abgeordneten Thorsten Schneider, einen Bürgerentscheid über das Bauprojekt am Pankower Tor "von oben" einzuleiten. Die Bezirksverordnetenversammlung könnte mit Zweidrittelmehrheit eine Abstimmung auf den Weg bringen. Der Möbelunternehmer Krieger plant hier Investitionen von 400 Millionen Euro, um 750 Wohnungen, zwei Schulen und ein Shopping-Center zu bauen. Vor allem Letzteres ist im Bezirk umstritten.
Aber letztlich passt auch dieser Vorstoß zur Linie der Koalition im Umgang mit direktdemokratischen Verfahren. Während bürgerschaftliche Mitbestimmung in Neukölln und Mitte ausgehebelt werden, da sie die Senatspläne durchkreuzen, will man sich hier der Hilfe der Bürgerschaft bedienen, da das Shopping-Center auch in Senatskreisen auf wenig Gegenliebe stößt. Von Seiten des SPD-Abgeordneten Schneider heißt es so auch, "echte Bürgerbeteiligung sollte sich nicht darin erschöpfen, nur mal was fragen zu dürfen. Deshalb schlage ich vor, dass die Pankowerinnen und Pankower über dieses Projekt in einem Bürgerentscheid entscheiden können."
Grundsätzlich ist der Umgang des Senats mit der bezirklichen Mitbestimmung zu hinterfragen. Geisel und Müller meinen, über Wohnungsbauprojekte könne, sobald es Widerstand gibt, nicht länger im Bezirk entschieden werden, da ansonsten die Wohnungsbaupläne des Senats gefährdet seien. Ja, so ist es in der Demokratie. Nichts ist sicher. Doch ist zu bedenken, dass im Bürgerentscheid nicht nur die Anwohner abstimmen, sondern der gesamte Bezirk. In Mitte wären das rund 225.000 Wahlberechtigte. Wer sagt denn, dass ein entsprechendes Bürgerbegehren eine Mehrheit bekommt? Es wäre Aufgabe der Parteien, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass ein entsprechendes Bauprojekt in der Form nötig ist. Einmal im Bürgerentscheid entschieden, wäre der Streit beendet. Der derzeitige Umgang mit Bürgerbegehren spaltet eher.
Zweitens stimmt auch die Behauptung nicht, die Anwohnerinnen und Anwohner wären aus rein eigennützigen Motiven grundsätzlich gegen jegliches Bauprojekt in der Nachbarschaft. Oftmals setzen sich Bürgerinitiativen für eine veränderte Planung ein. Mauerpark-Allianz, Buckower Felder, das Freudenberg-Areal und das in der Planung befindliche Bürgerbegehren in Lichterfelde-Süd sind gute Beispiele dafür. In Friedrichshain und am Mauerpark geht es den Initiativen so zum Beispiel vor allem um die Auswirkungen von Luxus-Wohnungen auf den Mietspiegel.
Die Eingriffe des Senats sollten langsam auch die Bezirkspolitik alarmieren, denn hier wird den Bezirken ein wichtiges Entscheidungsfeld genommen, sollte es so weiter gehen. Nun will der Senat auch die Hürde für Eingriffe in bezirklichen Bebauungsplanverfahren herabsetzen. Laut AGBauGB liegt ein dringendes Gesamtinteresse insbesondere bei Planungen ab 500 Wohneinheiten vor. Diese Grenze, die allerdings keineswegs zwingend ist, soll auf 200 herabgesetzt werden.




