Trotz 230.000 gültiger Unterschriften und großer Proteste legt der Senat den Volksentscheid nicht mit der Bundestagswahl zusammen, sondern setzt den 3. November als Abstimmungstermin fest. Der Berliner Energietisch wollte den Tag der Bundestagswahl, um eine hohe Beteiligung zu sichern und so das Zustimmungsquorum von einem Viertel aller Wahlberechtigten zu erreichen.
Manchmal fällt es eben doch schwer, den gewählten Vertretern abzunehmen, dass sie im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger handeln und dabei keine eigenen Interessen verfolgen. Im Jahr 2009 entschied sich der damals rot-rote Senat gegen eine Zusammenlegung des Volksentscheids über den Religionsunterricht mit der Europawahl. Der vorgeschobene Grund war, dass man nicht mehr solange warten wolle, um diese bedeutsame Frage zu entscheiden.
Auch bei der aktuellen Entscheidung des Senats gegen die Zusammenlegung des Energie-Volksentscheids mit der Bundestagswahl musste wieder das Zeitargument herhalten. Die notwendigen Abstimmungsunterlagen könnten nicht mehr mit den Benachrichtigungen zur Bundestagswahl verschickt werden und müssten kostspielig nachgedruckt und nachversandt werden, was laut Innenminister Henkel 800.000 Euro Mehrkosten bedeuten würde und die Berliner erst Mitte September erreichen würde.
Während Henkel damals noch den Senat beschimpfte mit „…das ist doch lächerlich, was sie hier abliefern…“, um die die Entkopplung des Pro-Reli-Volksentscheids von der Europawahl zu skandalisieren, war er diesmal die treibende Kraft, um eine Kopplung zu verhindern. Wobei man auch nicht behaupten kann, dass sich die SPD-Vertreter im Senat vehement für den 22. September eingesetzt hätten. Interessant ist auch, dass Henkel damals dem Senat vorhielt, sie würden durch die Extra-Abstimmung Mehrkosten von 1,4 Mio. Euro produzieren.
Es ist offensichtlich, dass bei dieser Entscheidung taktische Motive eine Rolle gespielt haben. Auch wenn es zeitlich sicherlich eng für die Verwaltung und das Abgeordnetenhaus gewesen wäre, so weiß der Senat doch, dass es am 3. November schwer sein wird, über 600.000 Menschen an die Urnen zu mobilisieren. Mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten müssen im Volksentscheid zustimmen, damit der Gesetzentwurf des Energietisches Realität wird.
Jüngst meldete sich Wahlamtsleiter, Wigbert Siller, aus Mitte zu Wort und drehte Henkels Argumentation um. Gerade die Entkopplung der Abstimmung von der Bundestagswahl würde die Wahlämter vor große Probleme stellen, müssten sie nach der Bundestags in etwas mehr als einem Monat eine landesweite Abstimmung organisieren und vor allem das Personal dafür mobilisieren. Laut Berliner Woche fürchte er, dass er am 3. November „ein Chef ohne Mannschaft ist“.
Hamburg macht dabei vor, wie es laufen sollte. Dort gibt es das Gezanke um den Abstimmungstermin nicht, weil es in der Hand der Initiatoren liegt, ob ein Volksentscheid an eine Wahl gekoppelt wird. Am 22. September werden die Bürgerinnen und Bürger dort auch über die Rekommunalisierung der Energieversorgung abstimmen.
Das Problem liegt aus Sicht von Mehr Demokratie jedoch noch tiefer. Würde es wie in Bayern und Sachsen kein Abstimmungsquorum geben, so wäre der Termin unerheblich, da diejenigen entscheiden, die sich an der Abstimmung beteiligen, so wie es bei Wahlen eben auch läuft. Dass die Abschaffung des Zustimmungsquorums in Berlin, wofür Mehr Demokratie sich einsetzt, jedoch aufgrund der Positionierung der Fraktionen im Abgeordnetenhaus zurzeit kurzfristig nicht durchsetzbar ist, sollte doch zumindest die Hamburger Regelung bei der Terminfindung übernommen werden. Denn im August geht das Volksbegehren „100% Tempelhofer Feld“ an den Start. Bei erfolgreichem Ausgang des Volksbegehrens peilt die Initiative die Europawahl im Juni 2014 als Abstimmungstermin an, aus bekannten Gründen. Der nächste Streit um den Termin wäre damit also vorprogrammiert.




