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Straßenbaubeiträge: Warum ein Volksentscheid die bessere Lösung ist

Am Dienstag (08.01.) haben die Freien Wähler für ihre Volksinitiative „Straßenausbaubeiträge abschaffen“ über 100.000 Unterschriften an die brandenburgische Landtagspräsidentin übergeben. Damit wurden die erforderlichen 20.000 Unterschriften weit übertroffen. Den Druck scheint nun auch die rot-rote Landesregierung zu spüren, denn diese zeigt sich kompromissbereit. Mehr Demokratie e.V. warnt jedoch vor zu voreiligen Kompromissen. In diesem Fall könnte ein Volksentscheid die bessere Lösung sein.

Foto by Julian Nyča | Quelle: Wikipedia | Lizenz: CC BY-SA 3.0)

(Foto by Julian Nyča | Quelle: Wikipedia | Lizenz: CC BY-SA 3.0)

Noch vor einigen Monaten lehnten die SPD und Linke die Volksinitiative mit der Begründung ab, dass die Kommunen auf die Straßenbaubeiträge angewiesen seien. Auch die seit 2015 dazu eingebrachten Anträge ins Parlament wurden immer abgelehnt. Nun aber steigt in der Koalition die Bereitschaft, die Beiträge abzuschaffen. Sollte die Initiative zulässig sein, was noch offen ist, so hat der Landtag vier Monate Zeit, um über diese zu beraten und zu entscheiden. Sollte die Regierung die Initiative tatsächlich annehmen, wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit genommen, selbst über die Frage zu entscheiden.

Ziel der Volksinitiative ist es, Haus- und Grundstückseigentümer in Brandenburg von den Straßenbaubeiträgen zu befreien. Um die Kommunen aber nicht zu überlasten, müsste das Land für die anfallenden Beiträge aufkommen. Damit würde sich die Abschaffung der Beiträge auf alle Steuerzahlenden in Brandenburg auswirken. Bei einem vorzeitigen Kompromiss hätten die Gegner einer Abschaffung der Beiträge somit keine Stimme. Deswegen ist es in diesem Fall ratsam, der Bevölkerung die Möglichkeit zu lassen, mithilfe eines Volksentscheids selbst über die Abschaffung der Straßenbaubeiträge zu entscheiden. Nur so ist gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger gehört werden.

Wenn der Landtag die Volksinitiative ablehnt, folgt der nächste Schritt der Volksgesetzgebung: das Volksbegehren. Hier müssen die Initiatoren innerhalb von sechs Monaten 80.000 Unterschriften sammeln. Sollte der Landtag auch hier wieder ablehnen, folgt der Volksentscheid. Bei einem Volksentscheid hätte der Landtag zu dem die Möglichkeit, einen eigenen Entwurf zur Abstimmung zu stellen. Dadurch könnten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich über einen vom Landtag eingebrachten Kompromiss abstimmen und hätten weiterhin die Möglichkeit, beide Entwürfe abzulehnen und den Status Quo beizubehalten.

Die rot-rote Landesregierung sollte nicht aus Angst vor möglichen Stimmverlusten bei der Landtagswahl von ihrem Standpunkt zurückweichen, sondern die Entscheidung der brandenburgischen Bevölkerung überlassen.

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