Der Tempelhof-Volksentscheid muss nicht wiederholt werden. Am Dienstag wies der Berliner Verfassungsgerichtshof die Beschwerde der Volksbegehrens-Initiatoren ICAT ab. So habe es beim Abstimmungsverfahren keine gravierenden Fehler gegeben, die sich auf das Abstimmungsergebnis hätten auswirken können. Das Abgeordnetenhaus und der Senat hätten weder gegen das Gebot der Sachlichkeit noch gegen den Grundsatz der Organtreue verstoßen. Außerdem sei auch die Bildung der Abstimmungsbezirke nicht zu beanstanden. Auch bei der Zuteilungspraxis von Sondernutzungserlaubnissen sah der Gerichtshof keine gravierenden Unregelmäßigkeiten, die sich auf das Abstimmungsergebnis hätten auswirken können.
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