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Tempelhofer Feld: Zweiter erfolgreicher Volksentscheid in Berlin

Die Berlinerinnen und Berliner haben sich mehrheitlich gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes ausgesprochen. Die Vorlage der Initiative wurde mit 64,3 Prozent Ja-Stimmen (738.124) und 35,8 Nein-Stimmen (410.226) angenommen. Auch das Zustimmungsquorum von 25 Prozent (622.785) konnte erreicht werden - es stimmten 29,6 Prozent der Stimmberechtigten für den Gesetzentwurf der Initiative. Der Gegenentwurf des  Abgeordnetenhauses wurde mehrheitlich abgelehnt - dafür stimmten 40,8 Prozent (468.431) der Teilnehmenden, dagegen 59,2 Prozent (679.919). Nach dem Wasser-Volksentscheid ist dies der zweite erfolgreiche Volksentscheid in Berlin.

Der Ausgang dieses Volksentscheids zeigt sehr deutlich, wie notwendig es ist, dass Abstimmungen und Wahlen zwingend zusammengelegt werden, um die Beteiligung zu erhöhen. Zum ersten Mal fand jetzt ein Volksentscheid gemeinsam mit einer Wahl statt. Die Entscheidung über die Zusammenlegung sollte aber nicht länger in der Hand des Senats liegen, sondern zwingend erfolgen, sofern eine Wahl zeitlich in der Nähe liegt. Nur so lässt sich dauerhaft verhindern, dass politisch unliebsame Projekte durch Entkopplung von Wahlen behindert werden. Daran scheiterte der letzte Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Stromversorgung, da sich der Senat aus politischen Gründen gegen eine Kopplung mit der Bundestagswahl entschied. Der Vorschlag der Initiative erreichte eine deutliche Mehrheit der Ja-Stimmen (83 Prozent), verfehlte jedoch das Zustimmungsquorum knapp um 0,9 Prozent.

Mehr Demokratie hat dazu einen Aufruf gestartet, der hier unterstützt werden kann.

Darüber hinaus ist es nun wichtig, dass das Abgeordnetenhaus und der Senat das Ergebnis respektieren und den Volksentscheid nicht durch alternative Pläne aushebeln. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Berlinerinnen und Berliner haben sich gegen eine Bebauung entschieden. Die Oppositionsparteien hatten im Vorfeld der Abstimmung für Verwirrung gesorgt, weil alle drei empfahlen, dem Gesetzentwurf der Initiative zuzustimmen, obwohl sie sich im Parlament jedoch für eine alternative Bebauung einsetzten. Wenn überhaupt, könnte frühestens in der nächsten Legislaturperiode über eine Bebauung erneut nachgedacht werden – und zwar nur dann, wenn die Parteien dies im Wahlkampf vorher auch offensiv vertreten.

Ähnlich dem Hamburger Modell muss darüber hinaus auch in Berlin ein erhöhter Bestandsschutz für Volksentscheide gelten. Sobald ein Volksentscheid durch eine parlamentarische Initiative rückgängig gemacht werden soll, haben die Hamburger/innen die Möglichkeit, ein sogenanntes fakultatives Referendum zu ergreifen – wenn 2,5 Prozent der Wahlberechtigten dies unterstützen. Dies sollte auch in Berlin eingeführt werden. Nichts - und auch nicht von den Bürgerinnen und Bürgern im Volksentscheid beschlossene Gesetze - gilt für die Ewigkeit. Ändern sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, so müssen Gesetze angepasst werden können. Die Bürgerinnen und Bürger sollten aber in solchen Fällen das letzte Wort haben können.

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