Auf der heutigen Sitzung des Uckermärker Kreistages beschlossen die Abgeordneten, das Bürgerbegehren zur Direktwahl des Landrates zu übernehmen. Damit hob der Kreistag seinen eigenen Beschluss vom Oktober dieses Jahres auf. Dieser besagte, dass in der heutigen Sitzung der Landrat noch einmal durch den Kreistag für acht Jahre bestimmt werden sollte. Hiermit wollte man eine Wahl des Landrates durch die Bevölkerung im nächsten Jahr verhindern. Nach der heutigen Entscheidung des Kreistages werden die Uckermärker im Februar 2010 ihren Landrat selbst wählen können.
Die Initiative für die Direktwahl des Landrates hat somit ihr Ziel erreicht. Insgesamt hatten sie für ihr Anliegen innerhalb von nur acht Wochen 15.891 gültige Unterschriften gesammelt. Diese große Beteiligung verdeutlicht, welche enorme Bedeutung das Begehren für die Menschen in der Uckermark hatte. Die Bürger verstanden es mit Hilfe der Direkten Demokratie ihren Willen zu artikulieren und durchzusetzen.




