Die Initiative für die Direktwahl des Uckermarker Landrates hat mehr als genügend Unterschriften für ein erfolgreiches Bürgerbegehren gesammelt. Wie die Bürgerinitiative mitteilte, sind insgesamt 16.500 Unterschriften zusammen gekommen. Nötig waren 11.147. Am heutigen Montag werden die Unterschriften dem Kreiswahlleiter zur rechtlichen Prüfung übergeben.
Wie mit diesem Bürgerbegehren umzugehen ist, wird nun von den Parteien in der Uckermark zu diskutieren sein. Am letzten Donnerstag trafen sich dazu schon die Kreistagsfraktionsspitzen mit Vertretern des Potsdamer Innenministeriums. Sie berieten sich über die möglichen rechtlichen Folgen des Begehrens. Über den Inhalt des Gesprächs wurde stillschweigen vereinbart. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Henryk Wichmann erklärte nach dem Treffen aber, dass es nach seiner Meinung am 9. Dezember nicht zu einer Wahl des Landrates durch den Kreistag kommen wird, falls das Bürgerbegehren gültig und zulässig ist.
Die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens ist in der Politik stark umstritten. Nach Auffassung der FDP zieht ein erfolgreiches Bürgerbegehren automatisch einen Bürgerentscheid nach sich. Dafür würde aber keine Zeit mehr bleiben, da ab dem 1. Januar 2010 nach der brandenburgischen Kommunalverfassung die Direktwahl des Landrates verpflichtend ist. Eine indirekte Wahl ist rechtlich dann nicht mehr möglich.
Es ist nun zu hoffen, dass die Politiker den Willen der Uckermarker akzeptieren und eine bürgerfreundliche Entscheidung treffen werden. 16.500 Unterschriften sollten ein deutliches Zeichen sein.




