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Unerhört: Bedenken der Zivilgesellschaft werden bei der Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes weitgehend ignoriert

Am Montag waren wir im Digitalausschuss des Abgeordnetenhauses. Anlass war Anhörung zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes und die Übergabe von 19.000 Unterschriften gegen die geplante Gesetzesänderung gemeinsam mit FragDenStaat, Wikimedia und Transparency Deutschland. Was sich dann im Abgeordnetenhaus abspielte, war eher ein Schauspiel.

Der Schwarz-Rote Senat nutzt die Stromausfälle vom Januar als Vorwand, um eines der ältesten Informationsfreiheitsgesetze auszuhöhlen – im Eilverfahren, ohne ernsthafte Beteiligung der Sachverständigen und gegen den Rat der eigenen Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Eine Anhörung, die keine war

Ursprünglich sollte bereits am 12. März über den Entwurf abgestimmt werden. Aufgrund von Kritik der Datenschutzbeauftragten und der Zivilgesellschaft wurde der Beschluss jedoch vertagt. Am vergangenen Montag legte der Senat den überarbeiteten Entwurf vor, über den am 26. März final abgestimmt werden soll. Ein Kritikpunkt der letzten Anhörung war mitunter, dass zivilgesellschaftliche Organisationen nicht angehört wurden, um eventuelle Einwände in die Überarbeitung miteinzubeziehen.

In Zusammenschluss von Transparency, Wikimedia, FragDenStaat und Mehr Demokratie e. V. wurde eine Petition gegen die geplante Gesetzesänderung gestartet, die den SPD Fraktionsvorsitzenden vor der Anhörung übergeben wurde. Neben der Beauftragten wurden Vertreter von Wikimedia, FragDenStaat, der AG Kritis und der Berliner Polizei angehört.

Die Worte der Sachverständigen bei der Anhörung waren deutlich. Die digitalpolitische Organisation Wikimedia erklärte, dass der Gesetzesentwurf durch die damit legitimierten pauschalen Ausschlüsse von Informationen ohne Einzelfallprüfung eine Einschränkung der demokratischen Informationsrechte bedeuten würde. Er verwies auf die erst kürzlich aufgedeckte Fördermittelaffäre der CDU. Eine solche Nachverfolgung und Ausübung demokratischer Kontrollen würde somit unterbunden werden. Die AG KRITIS stellt grundsätzlich in Frage, ob die Maßnahmen zu Videoüberwachung angemessen und notwendig sind.

FragDenStaat kritisierte die mangelnde Wertschätzung zivilgesellschaftlicher Organisationen von Seiten des Senats, wenn ihre Vorschläge angehört, aber im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können. Die Organisation verwies auf den Volksentscheid Transparenz, der einen Entwurf zur Stärkung der Informationsfreiheit vorgelegt hat. Durch die nun geplante Gesetzänderung würden ganze Sektoren von den Auskunftsrechten ausgenommen werden. Die Einschränkung der Informationsfreiheit sei unnötig, da sicherheitsrelevante Informationen bereits durch das Gesetz geschützt sind. Dem Land Berlin stehe damit eine Herabstufung im bundesweiten Transparenzranking auf die hinteren Plätze bevor.

Der Beschluss steht – die Frage bleibt

Die Koalitionsfraktionen und der Senat verteidigten erwartungsgemäß ihren Gesetzentwurf. Von den Bedenken der Opposition, Zivilgesellschaft und Beauftragten ließen sie sich kaum beindrucken. Schließlich stand der Gesetzesbeschluss ohnehin schon fest. FragDenStaat äußerte diesbezüglich die berechtigte Frage, wozu sie überhaupt eingeladen wurden.

Morgen (26.03.) wird die Gesetzesänderung final abgestimmt. Wer parlamentarische Verfahren ernst nimmt, muss sich fragen: Was ist eine Anhörung überhaupt wert, wenn sie nichts mehr ändern kann? Und was ist das Informationsfreiheitsgesetzt noch wert, wenn es systematisch ausgehöhlt wird? Demokratische Kontrolle der Landesregierung wird in dieser Stadt damit deutlich erschwert werden.

 

von Marie Bröker

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