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Volksabstimmungsgesetz voraussichtlich ohne Kostenerstattung

Am 14. Februar wird wahrscheinlich das neue Volkabstimmungsgesetz vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Enthalten sein wird die freie Sammlung der Unterschriften, glücklicherweise ohne - wie von der SPD einst geplant - die Vorzeigepflicht des Personalausweises. Des weiteren können Initiativen in Zukunft eine kostenlose Beratung durch den Senat vor Beginn der ersten Stufe in Anspruch nehmen.

Für Überraschung sorgte die SPD allerdings noch in letzter Sekunde, als sie in ihrer Fraktionssitzung gestern über die Kostenerstattung abstimmen ließ. Eine knappe Mehrheit stimmte dagegen. Somit können Initiativen doch nicht auf die Erstattung von Kosten, welche sich aus der Durchführung eines Volksbegehrens ergeben, bauen.

Die SPD meldete in der letzten Woche Beratungsbedarf an, da aus ihrer Sicht auch Gegeninitiativen Anspruch auf eine Kostenerstattung haben müssten. Kurioserweise konnten sich die Abgeordneten jedoch gestern nicht auf eine geeignete Lösung einigen und somit wurde gleich der komplette Punkt gestrichen. Dies ist sehr zu bedauern, denn damit bleibt es für kleinere Initiative aufgrund der hohen Kosten schwer, ein Volksbegehren zu initiieren.

Ebenfalls neu sind die vorgesehen Regelungen zur Kostentransparenz. Einzelspenden von über 50.000 Euro sollen sofort offen gelegt werden. Beim Antrag auf Kostenerstattung muss außerdem die Herkunft von Einzelspenden über 10.000 Euro angegeben werden.

 

<link http: www.tagesspiegel.de meinung kommentare auf-den-punkt>Stellungnahme des Tagesspiegels zur Kostenerstattung

 

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