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Volksbegehren Nachtflugverbot formal erfolgreich, inhaltlich gescheitert

Es war eine Erfolgsmeldung im Februar 2013, als der Landtag die Forderungen der Nachtfluggegner übernahm, sich bei den Mitgesellschaftern des Flughafens BER, Bund und Berlin, für die Ausweitung eines  Nachtflugverbots von 22 Uhr bis  6 Uhr einzusetzen. Damit hatte sich der Volksentscheid erübrigt. Es war das erste formal erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte der direkten Demokratie Brandenburgs.

Nun die Bruchlandung: Brandenburg könne sich angesichts der Blockadehaltung der Mitgesellschafter nicht durchsetzen und werde zumindest noch versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln, nämlich die Ausweitung des Flugverbots von fünf auf sechs Uhr in der Früh, so Ministerpräsident Dietmar Woidke. Die Initiatoren sowie die Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksbegehrens dürfte das kaum zufriedenstellen, hatte man doch darauf gehofft, dass sich der Ministerpräsident im Landtagswahljahr vehement dafür ein- und vor allem auch durchsetzen würde.

In Brandenburg wäre es nicht das erste Mal, dass eine Volksinitiative beziehungsweise ein Volksbegehren formal erfolgreich ist, aber inhaltlich scheitert. Wenn sich der Landtag damit brüstet, zahlreiche Initiativen übernommen zu haben, so lohnt sich doch ein genauer Blick auf die konkreten Verfahren. Von insgesamt 38 abgeschlossenen Volksinitiativen und Volksbegehren wurden zwölf Verfahren, also fast ein Drittel, übernommen. Inhaltlich vollständig übernommen wurden jedoch lediglich sechs davon, die andere Hälfte nur in Teilen beziehungsweise lediglich formal. In vier Fällen nahm sich der Landtag zwar den Forderungen der Initiativen an, inhaltlich änderte sich jedoch gar nichts. Betroffen davon waren die Volksinitiative zur Einführung der Vergleichsmiete (1995), die Volksinitiative zur Neuorientierung der Wasser- und Abwasserpolitik (1996), die Volksinitiative zur Polizeireform (2010) und nun voraussichtlich auch das Volksbegehren für die Ausweitung des Nachtflugverbots – wobei fairerweise gesagt werden muss, dass Brandenburg in Sachen Vergleichsmiete und Nachtflugverbot kein alleiniges Entscheidungsrecht hat.

Im Falle der Polizeireform führte die Vorschrift, dass sich Volksinitiativen substantiell nicht auf den Landeshaushalt auswirken dürfen, dazu, dass die Initiative eine Formulierung wählte, die es dem Landtag sehr leicht machte, diese zu übernehmen. Er wurde lediglich aufgefordert, sich nochmals mit der Polizeireform zu befassen, was er zwar tat, ihn aber nicht dazu bewegte, seine Haltung zu ändern.

Dass sich die Initiativen mit Kompromissen zufrieden geben, hat auch mit der Ausgestaltung der direkten Demokratie zu tun. Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide so hoch, dass die Initiativen häufig gut beraten sind, sich nach dem Motto "besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" mit einem Teilerfolg zufrieden zu geben. Die nicht zulässige Sammlung der Unterschriften im öffentlichen Raum und das Zustimmungsquorum beim Volksentscheid machen einen Erfolg im Volksentscheid sehr unwahrscheinlich. Dies mussten zwei Initiativen zur Verbesserung der Situation von Musikschulen erfahren.

Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem, die freie Unterschriftensammlung und die Haushaltswirksamkeit bei Volksinitiativen und Volksbegehren zuzulassen sowie das Zustimmungsquorum bei Volksentscheiden abzuschaffen, so dass die Mehrheit der Abstimmenden tatsächlich entscheiden kann. Die Parteien sollten die anstehende Landtagswahl zum Anlass nehmen, sich für weitere Reformen einzusetzen.

Unsere Reformvorschläge:

<link http: bb.mehr-demokratie.de fileadmin pdf positionspapier_volksbegehren_bran.pdf>bb.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/positionspapier_volksbegehren_bran.pdf

Volksinitiativen und Volksbegehren im Überblick:

<link http: bb.mehr-demokratie.de bran-land-uebersicht.html>bb.mehr-demokratie.de/bran-land-uebersicht.html

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