Wie die Initiative mit dem Namen „Wowereit Rücktritt“ dieser Tage verlauten lässt, wird sie Mitte März mit dem Sammeln von Unterschriften für einen Antrag auf ein Volksbegehren zur vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses beginnen. Hintergrund ist der Umgang des Regierenden Bürgermeisters mit der Steueraffäre des nun zurückgetretenen Kulturstaatssekretärs André Schmitz sowie die Rolle Klaus Wowereits im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft.
Da ein Volksbegehren den Regierungschef nicht direkt abwählen kann, führt der Weg dahin über ein eine vorzeitige Auflösung des Abgeordnetenhauses, wie es in der Berliner Verfassung vorgesehen ist. Schon mehrere Male in der Geschichte Berlins wurde von diesem Instrument Gebrauch gemacht; am weitesten brachten es 1981 und 2001 Initiativen, welche die erste Stufe des Volksbegehren erreichten und dazu beitrugen, dass sich das Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelmehrheit selbst auflöste. Die darauf folgenden Neuwahlen führten in beiden Fällen zu einem Regierungswechsel. Seit 2001 war jedoch keines der sechs Neuwahl-Volksbegehren erfolgreich.
Um eine Neuwahl des Abgeordnetenhauses zu erreichen, müssen zunächst innerhalb von sechs Monaten 50.000 Unterschriften gesammelt werden, um ein Volksbegehren zu beantragen. Erst danach kommt es zum eigentlichen Volksbegehren, für dessen Erfolg innerhalb von vier Monaten die Unterstützung von einem Fünftel aller Berliner Wahlberechtigten (knapp 500.000) erforderlich ist. Erst dann kommt es zum Volksentscheid, in dem darüber abgestimmt wird, ob Neuwahlen herbeigeführt werden sollen. Hier gilt die Mehrheit der Ja-Stimmen und eine Mindestbeteiligung von 50% der Wahlberechtigten. Sollten die Initiatoren all diese Hürden nehmen, so ist bei Ausschöpfung der Fristen mit einer Neuwahl Ende 2015 zu rechnen. Die Initiatoren kündigten allerdings schon an, dass sie die 50.000 Unterschriften zur Beantragung des Volksbegehrens nach zwei Monaten einreichen wollen.
Sollte das Abgeordnetenhaus wie 1981 und 2001 nicht selbst eine Auflösung nach der ersten Stufe des Volksbegehrens beschließen, so wird es für die Initiative sehr schwer, die weiteren Hürden zu nehmen; diese wurden bisher nie erreicht.




