Neuigkeiten

"Volksentscheid retten": Verzögerung der Prüfung verhindert Volksbegehren

"Volksentscheid retten" beendet heute das Verfahren des Volksbegehrens - aber nur das Verfahren. Die Aktivisten werden sich weiter für eine fairere, machbarere und verbindlichere direkte Demokratie in Berlin einsetzen.

Für den angestrebten Volksentscheid „Volksentscheid retten“ wurden im Juli 2016 über 70.000 Unterschriften beim Berliner Senat eingereicht. Doch anschließend hat sich der damalige rot-schwarze Senat für die Zulässigkeitsprüfung 9 Monate Zeit gelassen. Diese Verschleppung war möglich, weil die derzeitige Gesetzeslage die Prüfung durch die Innenverwaltung nicht befristet. Der Senat konnte damit verhindern, dass ein Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl 2017 stattfinden kann. Aber das notwendige Quorum von 50 Prozent der Stimmberechtigten hätte nur bei einem Volksentscheid-Termin parallel zur Bundestagswahl erreicht werden können. Daher hat sich "Volksentscheid retten" entschieden, nicht ins Volksbegehren zu gehen. "Volksentscheid retten" beendet heute das Verfahren des Volksbegehrens - aber nur das Verfahren. Die Aktivisten werden sich weiter für eine fairere, machbarere und verbindlichere direkte Demokratie in Berlin einsetzen. Wie groß die Zustimmung in der Stadt ist, zeigen die 70.000 Unterschriften, die in nur zwei Monaten zusammen kamen.

Hintergrundinformationen:

  • Am 7. Juli 2016 hatte „Volksentscheid retten“ bei der  Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens gestellt. 72.230 Unterschriften wurden eingereicht, davon wurden 58.320 anerkannt, 50.000 waren nötig. Es gab zwei Auslöser für diese Initiative: Erstens hatten SPD und CDU schon ein Jahr nach dem erfolgreichen Volksentscheid das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes im Eilverfahren geändert, gegen Proteste aus der Bevölkerung, der Grünen, Linken und des Flüchtlingsrats. Zweitens hatte eine Verschärfung des Abstimmungsgesetzes ebenfalls durch SPD und CDU im März 2016 die Bedingungen für direkte Demokratie signifikant verschlechtert.

  • Die Initiative „Volksentscheid retten“ will die Art. 62 und 63 der Verfassung von Berlin ändern. Volksentscheide sollen verbindlicher,  machbarer und fairer werden. Insbesondere soll das Einspruchsreferendum eingeführt werden: Wenn das Parlament ein per Volksentscheid verabschiedetes Gesetz ändert, können Bürger/innen innerhalb von 4 Monaten mit  50.000 Unterschriften einfordern, dass über diese Änderung per Volksentscheid entschieden wird.


Werden Sie Förderer von Mehr Demokratie!

10.605 Menschen sind bundesweit Mitglied bei Mehr Demokratie e.V. Sie tragen dazu bei, dass unsere Kampagnen und Volksbegehren erfolgreich sind. Denn unsere Mitglieder sind die Basis unserer Arbeit.

Bitte helfen Sie uns JETZT mit Ihrer Mitgliedschaft - damit wir in Berlin und Brandenburg unsere Ideen durchsetzen können.