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Volksinitiativen in Brandenburg für zulässig erklärt

Heute erklärte der Hauptausschuss des brandenburgischen Landtags die beiden Volksinitiativen zum „Nachtflugverbot“ und zu "Schulen in Freiheit" für zulässig. Beide Verfahren konnten die auf 20.000 gültige Unterschriften festgelegte Mindestanzahl mit einmal 22.000 und einmal 24.000 Unterzeichnern deutlich erreichen.

Nun muss der Landtag erneut über das geforderte Nachtflugverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr für den geplanten Flughafen Berlin-Brandenburg sowie über die drohenden Kürzungen an freien Schulen beraten.

Auch wenn die erste Hürde geschafft ist, bleibt der Erfolg der besagten Anliegen fraglich. Eine vollständige Übernahme durch den Landtag gilt in beiden Fällen als unwahrscheinlich. Den Initiativen steht es dann frei, ins Volksbegehren zu gehen. Jedoch konnte in bisher 20 Jahren Brandenburgische Verfassung keines der acht Volksbegehren das erforderliche Unterschriftenquorum erreichen. Der Hauptgrund für das Scheitern ist das Verbot der freien Sammlung. Unterschriften können in Brandenburg nur auf einem Amt geleistet werden.

Zur Zeit berät der Landtag noch über eine Reform der Volksgesetzgebung. Mehr Demokratie fordert, die freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren endlich einzuführen. Vor allem die SPD steht hier jedoch auf der Bremse.


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