Gestern (15. Januar) erklärte das Landesverfassungsgericht Hamburg die Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahlen zur Bezirksversammlung für unzulässig. Sie widerspreche der Verfassung, in welcher die Chancen- und Wahlgleichheit der Parteien garantiert ist. Damit bleibt nur noch Berlin als einziges Bundesland übrig, welches bei Kommunalwahlen eine Sperrklausel vorsieht. Mehr Demokratie fordert die Abschaffung der rückständigen Hürdenreglungen. Damit würde mehr Chancengleicheit zwischen den Parteien hergestellt und taktisches Wählen verhindert. Es wäre ein Beitrag zu mehr politischer Vielfalt im Landesparlament.
In Berlin wurde bereits nach Hamburger Vorbild Klage gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eingereicht. Mehr Demokratie hofft hierbei ähnlich wie in Hamburg auf eine Abschaffung der Sperrklausel. Wünschenswerter wäre es jedoch, wenn das Abgeordnetenhaus dies ohne Gerichtsbeschluss gleich umsetzen würd.




