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Wahlrecht wird im Rechtsausschuss behandelt

Unser Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen" wird nun doch noch im Abgeordnetenhaus behandelt. Am 6. Mai diskutiert der Rechtsausschuss über die Inhalte unseres Volksbegehrens zur Änderung des Berliner Wahlrechts.

Dass sich das Abgeordnetenhaus jetzt auf diesem Weg endlich mit unserem Forderungen nach mehr Einfluss beim Wählen befasst, ist ein kleiner Erfolg. Mit 21.000 gültigen Unterschriften hatten wir im vergangenen Herbst die erste Stufe geschafft, wurden aber vom Senat nur teilweise zugelassen worden.

Die Forderungen, fünf Parteistimmen einzuführen und veränderbare Parteilisten zu ermöglichen, hat der Senat für zulässig erklärt. Die Vorschläge, Wahlkreise mit mehreren Mandaten einzuführen, sowie eine Ersatzstimme zu ermöglichen, die zum Tragen kommt, wenn die bevorzugte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, wurden dagegen abgelehnt. Gegen die unzulässigen Teile haben wir Einspruch beim Berliner Verfassungsgericht eingelegt.

Am 27. November 2008 haben wir unsere Petition dem Abgeordnetenhaus übergeben, die nun auch zusammen mit den Inhalten des Volksbegehrens im Rechtsauschuss diskutiert werden sollen. Darin enthalten sind die Forderungen nach einer Wahlaltersenkung auf 16 Jahre, der Senkung der bezirklichen Sperrklausel auf 3 Prozent, einer Abschaffung der 5-Prozent-Hürde auf Landesebene und einer Einführung eines Kommunalwahlrechts auch für Nicht-EU-Bürger.

 

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