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Wasser-Volksbegehren unzulässig

Der Senat hat das Volksbegehren "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" nicht zugelassen. Abgelehnt wurde der Gesetzentwurf des "Berliner Wassertisches" aus verfassungsrechtlichen Gründen. Nach Ansicht des Senats ist der Gesetzentwurf nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Der Gesetzentwurf der Initiative sieht vor, dass auch bestehende Verträge vorbehaltlos veröffentlicht und im Falle der Zuwiderhandlung sogar für unwirksam erklärt werden sollten. Höher als das Interesse der Öffentlichkeit an der Offenlegung bewertete der Senat im Fall des Wasser-Volksbegehrens private Geheimhaltungsinteressen wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie.

Die Initiative reichte insgesamt 36.000 gültige Unterschriften ein. Wenn die rechtliche Zulässigkeit bei Gesetzentwürfen wie im Falle des Wasser-Volksbegehrens erst bei Einreichung der Unterschriften überprüft wird, ist die Gefahr groß, dass eine Aktion, in die viel Energie investiert wurde, ins Leere läuft. Mehr Demokratie fordert deshalb analog zur Regelung auf Bezirksebene eine vorgezogene Zulässigkeitsprüfung gleich zu Anfang des Volksbegehrens.

Die Initiative will nun innerhalb von vier Wochen beim Berliner

Verfassungsgericht Klage gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens

einreichen.

 

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