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Wie der Themenausschluss die direkte Demokratie einschränkt: Debatte um die Straßenbaubeiträge

Die Straßenbaubeiträge dominieren die politische Debatte in Brandenburg seit Jahren. Angeheizt wird sie nun durch die Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“, welche unter anderem von den Freien Wählern unterstützt wird.

Foto by Julian Nyča | Quelle: Wikipedia | Lizenz: CC BY-SA 3.0)

(Foto by Julian Nyča | Quelle: Wikipedia | Lizenz: CC BY-SA 3.0)

Die rot-rote Landesregierung zweifelt dabei an der Zulässigkeit der Volksinitiative. Denn Volksinitiativen, die sich finanziell auf den Landeshaushalt auswirken, sind rechtlich unzulässig. Daher beauftragte die Regierungskoalition ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst. Letztendlich entscheidet der Hauptausschuss über die förmliche und materielle Zulässigkeit der Volksinitiative.

Sollte die Volksinitiative tatsächlich für unzulässig erklärt werden, wird den brandenburgischen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit genommen, auf eine zentrale Debatte direkt Einfluss zu nehmen. Der Themenausschluss führt dadurch zu einer starken Einschränkung der direktdemokratischen Instrumente und beschneidet damit die Teilhaberechte der Bürgerinnen und Bürger. Ein wichtiger Schritt wäre deshalb, den Haushaltsvorbehalt abzuschaffen. Dadurch würde die direkte Demokratie auf Landesebene gestärkt werden.

Der Kern des Konfliktes um die Straßenbaubeiträge besteht darin, dass sich viele Grundstücksbesitzer durch die zu leistenden Beiträge zunehmenden belastet sehen und daher für eine Abschaffung der Gebühren plädieren. Auf Seiten der Regierung wird hingegen argumentiert, dass ein Wegfall der Straßenbaubeiträge zu einer Überlastung der Kommunen führt.

Ziel der Volksinitiative ist es, Haus- und Grundstückseigentümer in Brandenburg von den Straßenbaubeiträgen zu befreien. Stattdessen soll das Land für die Beiträge aufkommen. Entsprechend hoch wären die Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Mithilfe von Volksinitiativen können Bürgerinnen und Bürger ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung des Landtages setzen. Dafür muss die Initiative mindestens 20.000 Unterschriften sammeln. Wird das Anliegen vom Landtag abgelehnt, so können die Initiatoren ein Volksbegehren durchführen, um anschließend ein Volksentscheid einzuleiten.

Im Land Brandenburg gab es auf kommunaler Ebene bereits zwei erfolgreiche Bürgerentscheide, die sich mit dem Thema der Straßenbaubeiträge beschäftigten. Anders als die aktuell laufende Volksinitiative befassten sich die Bürgerentscheide jedoch nicht konkret mit der Abschaffung der Straßenbaubeiträge. Stattdessen legte der in Bernau stattgefundene Bürgerentscheid fest, dass Anliegerstraßen nur noch dann ausgebaut werden dürfen, wenn die Mehrheit der Beitragspflichtigen dem zustimmen. Die Initiatoren konnten somit die Frage der rechtlichen Zulässigkeit umgehen. Denn auch hier gilt ein Themenausschluss, da Bürgerbegehren zu kommunalen Abgaben unzulässig sind. Aktuell läuft in Schöneiche ein Bürgerbegehren, welches sich am „Bernauer Modell“ orientiert und für eine Mitbestimmung der Anwohnerinnen und Anwohner beim Ausbau der Anliegerstraßen plädiert. Das Mitbestimmungsmodell könnte damit eine Alternative in der Debatte um die Abschaffung der Straßenbaubeiträge bilden.

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