Wir sind angesichts der erneuten Forderung der Berliner Landesregierung, eine Volksbefragung zur Bebauung des Tempelhofer Felds stattfinden zu lassen, sehr verwundert. „Täglich grüßt das Murmeltier. Es ist nach wie vor unklar, was der Regierende Bürgermeister mit einer Befragung zum Tempelhofer Feld meint und wie diese aussehen soll. Wenn es um eine unverbindliche Volksbefragung geht, können wir nur wiederholen, dass dazu die Verfassung geändert werden muss“, sagt Marie Jünemann, unsere Landesvorstandssprecherin.
Ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts von 2016, welches die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Verankerung neuer plebiszitärer Elemente betont, ist auch auf Berlin anwendbar und lässt keinen Spielraum für eine einfachgesetzliche Regelung. Zudem gibt es auch noch Artikel 100 der Landesverfassung, der vorschreibt, dass jede Einführung neuer direktdemokratischer Instrumente der Zustimmung der Berlinerinnen und Berliner durch eine Volksabstimmung bedarf.
Seit mehr als einem Jahr gibt es eine Arbeitsgruppe der Regierungsfraktionen, die unter anderem diese verfassungsrechtliche Frage klären soll. „Besser als stetige Ankündigungen wäre ein konkreter und umsetzbarer Vorschlag der Arbeitsgruppe“, so Jünemann. Wir setzen uns für die Einführung eines Referendums "von unten" ein, das durch die Bürgerinnen und Bürger initiiert wird.
++++ Hintergrund++++
Mehr Demokratie warnt grundsätzlich vor der Einführung von Volksbefragungen. Diese dienen nach Ansicht des Vereins in erster Linie den Interessen der Regierenden und könnten zu Missbrauch einladen. Beispiele wie die Bürgerbefragung in Paris zu SUVs in der Innenstadt oder Volksbefragungen in Ungarn würden zeigen, dass Volksbefragungen zu suggestiven Fragestellungen führen. Außerdem erscheine es für die Bürgerinnen und Bürger willkürlich, zu welchen Themen zukünftig Volksbefragungen durchgeführt werden und zu welchen nicht.
Unsere Kurzstellungnahme zu Volksbefragungen von oben: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/BB/Volksbefragungen_02_15.pdf
Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs:
https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/media/images/bayverfgh/15-viii-14u.a-entscheidung.pdf
Informationen zur Arbeitsgruppe:




