Anhörung zum neuen Volksabstimmungsgesetz/Keine Belege für Missbrauch

[22/07] "Ausweispflicht führt freie Sammlung ad absurdum"

 

"Es ist blanker Unfug, dass Menschen, die ein Volksbegehren auf der Straße unterstützen wollen, zunächst ihren Personalausweis vorzeigen müssen, wie es das jetzige Volksabstimmungsgesetz des Senats vorsieht", erklärt Michael Efler, Mitglied des Landesvorstands von Mehr Demokratie. In Deutschland existiert zwar eine Ausweispflicht, die die Staatsbürger verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen. Es existiert jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung, seinen Personalausweis täglich mit sich zu führen. "Mit einer solchen Ausweispflicht", so Efler, "wird die freie Sammlung von Unterschriften, die mit dem neuen Gesetz in Berlin möglich werden soll, ad absurdum geführt."

Wenn morgen das Berliner Volksabstimmungsgesetz im Mittelpunkt einer Expertenanhörung im Berliner Abgeordnetenhaus (Raum 306) steht, wird Efler diese Position auch als Experte vertreten. Er plädiert dafür, den Passus der Ausweispflicht ersatzlos zu streichen. Eine Umfrage bei den Bundesländern, in denen es bereits die freie Unterschriftensammlung gibt, hat keinerlei Hinweis auf Missbrauch ergeben. Mit der Missbrauchsgefahr wird aber die Ausweisregelung begründet.

Weitere zentrale Forderungen, die Mehr Demokratie in die Gesetzesberatungen einbringt, sind eine teilweise Erstattung der Kosten für Volksbegehren und Volksentscheide, ein Recht auf Beratung sowie das Recht auf Plakatierung während der gesamten Dauer eines Volksbegehrens.

Der Verein Mehr Demokratie hat eine umfassende Stellungnahme zu dem jetzigen Gesetzentwurf erstellt. Diese Stellungnahme finden sie unter:

bb.mehr-demokratie.de/fileadmin/md-bb/pdf/stellungnahme_volksabstimmungsgesetz.pdf

 

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