Berlin: Anhörung Volksinitiative „Schule in Freiheit“

[15/11] Zweite Volksinitiative im Berliner Abgeordnetenhaus

Am morgigen Donnerstag (10. März) wird zum zweiten Mal eine Volksinitiative im Berliner Abgeordnetenhaus angehört seitdem das Instrument 1995 eingeführt wurde. Mit der Sammlung von 24.420 gültigen Unterschriften hatte die Initiative „Schule in Freiheit“ das Recht auf eine Anhörung erworben. Das Abgeordnetenhaus entscheidet abschließend darüber, ob das Anliegen der Initiative umgesetzt wird. Ein Volksbegehren als zweiter Schritt auf dem Weg zum Volksentscheid ist nach der Volksinitiative nicht möglich, da es sich um eine unverbindliche Volkspetition handelt. Im Falle einer Ablehnung erwägt die Initiative jedoch, einen neuen Anlauf mit einem Antrag auf Volksbegehren zu starten. Zur ersten Anhörung einer Volksinitiative im Abgeordnetenhaus kam es in Berlin 1999 mit der Initiative „Bürger/innen gegen den Transrapids“. Sie wurde abgelehnt, der Transrapid wurde jedoch nicht gebaut. Zurzeit wird in der Hauptstadt noch bis April für die insgesamt vierte Volksinitiative gesammelt („Frische Luft für Berlin“).

Zur Anhörung der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ liegen bereits 300 Anmeldungen vor. Das Abgeordnetenhaus stellt jedoch nur 220 Plätze zur Verfügung. Das bedauert die Initiative. Die Anhörung sei der Lohn für das sechsmonatige Sammeln von über 24.000 Unterschriften. Das Abgeordnetenhaus sollte es allen Interessierten ermöglichen, an der Anhörung teilzunehmen, so der Sprecher der Initiative Kurt Wilhelmi.

Die Volksinitiative „Schule in Freiheit“ hat drei Ziele: Private und staatliche Schulen sollen gleichberechtigt vom Staat finanziert werden, die organisatorische Freiheit der Schulen soll ausgebaut werden und die Lehrpläne sollen geöffnet werden, sodass Schulen weitgehend selbst über Lerninhalte bestimmen können. Getragen wir die Initiative vom Omnibus für direkte Demokratie, Schulen, Lehrern und Schülern.

Volksinitiative „Schule in Freiheit“: www.schule-in-freiheit.de

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