[13/13] Urteil des Berliner Verfassungsgerichts: Drei-Prozent-Sperrklausel bleibt
Heute hat das Berliner Verfassungsgericht über die Drei-Prozent-Sperrklausel bei Bezirkswahlen entschieden. Die Hürde bleibt bestehen, auch weiterhin haben kleinere Parteien geringe Chancen, in die Bezirksverordnetenversammlung einzuziehen. Geklagt hatte die Tierschutzpartei, die bei den Bezirkswahlen in Tempelhof-Schöneberg im September 2011 knapp an der Hürde gescheitert war.
Mehr Demokratie kritisiert die Beibehaltung der Sperrklausel auf Bezirksebene. „Rechtlich ist das Urteil nachvollziehbar, politisch bleibt die Sperrklausel bei Bezirkswahlen trotzdem falsch. Auch in Zukunft werden bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen viele Stimmen unter den Tisch fallen“, erläutert Oliver Wiedmann, Sprecher des Landesverbandes Mehr Demokratie. Die Tierschutzpartei ist mit ihrer Klage deswegen gescheitert, weil die Sperrklausel in der Verfassung verankert ist und das Gericht „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ hätte feststellen müssen. „Die Hürde, um verfassungswidriges Verfassungsrecht festzustellen, liegt sehr hoch. Mit der Aufnahme der Sperrklausel 1998 in die Verfassung ist es der damaligen Koalition gelungen, die 3%-Hürde zu zementieren. Jetzt braucht es eine politische Entscheidung für eine Verfassungsänderung, um wie in den anderen Bundesländern die Sperrklausel zu kippen“, fordert Wiedmann. Berlin bleibt mit dem Urteil das letzte Bundesland mit einer Sperrklausel auf Kommunalebene – zuletzt hatte Hamburg die Hürde gekippt. In den meisten anderen Bundesländern war die Sperrklausel bis zu ihrer Abschaffung zudem nur im Wahlgesetz verankert.
Hauptkritikpunkt an der Sperrklausel ist: Vor allen Dingen kleinere Parteien werden durch die Hürde benachteiligt. Dies verletzt die Grundsätze der Wahl- und Chancengleichheit. Wählerstimmen für kleinere Gruppierungen fließen nicht in das Wahlergebnis ein. Viele Bürgerinnen und Bürger sind sich dieser Tatsache bewusst und wählen stattdessen taktisch: Statt der eigentlich bevorzugten Partei geben sie einer der etablierten Parteien ihre Stimme. Wahlrechts-Regelungen sollten aber gewährleisten, dass der Wählerwille möglichst unverfälscht abgebildet wird. Das Argument für Sperrklauseln auf Landes- und Bundesebene, es bräuchte stabile Mehrheiten um die Regierungsbildung zu gewährleisten, greift bei Berliner Bezirkswahlen zudem nicht. Die Bezirksverordneten besitzen ohnehin sehr eingeschränkte Kompetenzen und das Bezirksamt ist nach Proporz zusammengesetzt.


