Berlin: Mehr Demokratie e. V. befürwortet vorgeschlagene Privatisierungsbremse

+++ Fachverband fordert Einführung fakultativer Referenden

Der Landesverband Berlin/Brandenburg von Mehr Demokratie e. V. befürwortet die Initiative der Berliner SPD-Fraktion, Volksentscheide über die Privatisierung von landeseigenen Unternehmen einzuführen.

“Berlinerinnen und Berliner müssen darüber abstimmen dürfen, wenn Landesunternehmen verkauft werden”, sagt Regine Laroche, Landesvorstandssprecherin von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Die Unternehmen würden über Steuern von allen mitfinanziert und ein Verkauf sei ein klarer Eingriff in die allgemeine Daseinsvorsorge.

Der Verein begrüßt es, dass sich die SPD-Fraktion mit ihrem Verfahrensvorschlag an der Regelung der Freien Hansestadt Bremen orientiert. “Nach dem Bremer Modell ist es möglich, per Unterschriftensammlung einen Volksentscheid über ein bereits beschlossenes Privatisierungsgesetz zu verlangen”, erklärt Laroche weiter. Die Übernahme des Bremer Modells sei ein wichtiger Schritt, um die direkte Demokratie in Berlin weiter zu stärken.

Auch bei der möglichen Änderung des Tempelhofer Feld-Gesetzes spricht sich der Demokratie-Verein für diese Regelung aus. „Wenn ein von der Bevölkerung beschlossenes Gesetz geändert wird, sollte sie darüber abstimmen dürfen. Das fakultative Referendum ist das passende Instrument. Im Gegensatz dazu sind von oben angesetzte Volksbefragungen demokratiegefährdend. Davon muss die Politik unbedingt die Finger lassen“, erläutert Laroche weiter.

Des Weiteren mahnt Mehr Demokratie grundsätzlich einen respektvolleren Umgang mit Volksentscheiden in Berlin an.

So werde der erfolgreiche Volksentscheid „Deutsche Wohnen enteignen“ noch immer nicht umgesetzt. „Der Senat muss sich an Taten messen lassen, nicht an warmen Worten. Die direkte Demokratie hat Verfassungsrang und ist kein lästiges Beiwerk“, sagt Laroche.

+++ Hintergrund +++

In Bremen ist das fakultative Referendum über die Privatisierung landeseigener Unternehmen der Freien Hansestadt Bremen in Artikel 70 Absatz 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen verankert. Unterschreiben fünf Prozent der Stimmberechtigten, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden.

Ein fakultatives Referendum über von der Bevölkerung beschlossene Gesetze gibt es bereits in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Nach Artikel 50 Absatz 4 kommt es zum Volksentscheid über ein von der Bürgerschaft beschlossenes Gesetz, durch das ein bereits vom Volk beschlossenes Gesetz aufgehoben oder geändert wird, wenn binnen drei Monaten nach der Verkündigung des Gesetzes 2,5 Prozent der Stimmberechtigten für einen Volksentscheid unterschreiben. Das Gesetz tritt bis dahin nicht in Kraft.

Für die Einführung des fakultativen Referendums ist eine Änderung der Berliner Verfassung nötig. Da es sich um die Einführung eines neuen direktdemokratischen Instruments handeln würde, bedarf es nach Artikel 100 der Landesverfassung zusätzlich der Zustimmung per Volksentscheid.

Für Rückfragen: Christian König, Mehr Demokratie e. V., 0151 22017276

 

 

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