Berlin: Parlaments-Referendum statt Macht-Blockade!

Fachverband schlägt neues Instrument vor: Berlinerinnen und Berliner sollen per Volksentscheid abstimmen, wenn Koaltion sich nicht einigen kann – wie beim Thema Vergesellschaftung von Wohnungs-Konzernen

Der Fachverband Mehr Demokratie schlägt einen Lösungsmodus für die Konflikte innerhalb der künftigen Regierungskoalition im Berliner Abgeordnetenhaus vor: das Parlamentsreferendum, also einen vom Abgeordnetenhaus angesetzten Volksentscheid.

„Zwei-Parteien-Koalitionen gehören der Vergangenheit an. Die Koalitionsbildung wird schwieriger. Jede neue Landesregierung wird Themen haben, bei denen die Unterschiede zwischen den Partnern groß sind. Mit einem Parlamentsreferendum könnten unauflösbare Fragen den Berlinerinnen und Berliner zur Abstimmung vorgelegt werden“, sagt Oliver Wiedmann, Leiter des Hauptstadtbüros von Mehr Demokratie.

Als Beispiel nennt Wiedmann die Vergesellschaftung von Wohnkonzernen. „Ein zweiter Volksentscheid zur Vergesellschaftung könnte das Thema final klären. Diesmal sollte es aber um einen konkreten Gesetzentwurf gehen.“ 

Damit die Einleitung eines Referendums nicht allein in den Händen der Regierungsmehrheit liegt, sollte ein Parlamentsreferendum dem Verein zufolge nur mit Zweidrittelmehrheit eingeleitet werden können. Eine Mindestfrist von sechs Monaten bis zum Referendum sollte für ausreichend Zeit für gesellschaftliche Debatten sorgen. 

Zusammen mit den Abstimmungsunterlagen sollte ein Abstimmungsheft an alle Stimmberechtigten verschickt werden. Das Abstimmungsheft sollte die Positionen der Fraktionen im Abgeordnetenhaus enthalten, aber auch etwaiger Gegenkampagnen, die mindestens 10.000 Unterschriften sammeln. Sammelt eine Gegenkampagne 20.000 Unterschriften, wird auch ihr Vorschlag mit zur Abstimmung gestellt.

 

Mehr dazu:

https://bb.mehr-demokratie.de/news/einzelansicht/einfuehrung-eines-parlamentsreferendum-in-berlin

Für die Einführung eines solchen Referendums müsste die Landesverfassung geändert werden. Dafür müsse die CDU überzeugt werden, die sich in der Vergangenheit bereits für Volksbefragungen ausgesprochen hat. Der Verfassungsänderung müssten dann auch die Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung zustimmen, da sie eine Änderungen der Regeln der direkten Demokratie vorsieht. So steht es in Artikel 100 der Landes-Verfassung vor. Erst dann könnte ein Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Einleitung eines Referendums erfolgen.

Den Plan der Bundesregierung, Vergesellschaftung per Gesetz zu verbieten, lehnt Wiedmann ab: „Vergesellschaftung ist im Ausnahmefall im Grundgesetz vorgesehen. Sie kann nicht per einfachem Bundesgesetz verboten werden.“

 

Kontakt:

Oliver Wiedmann, Leiter Hauptstadtbüro, Mehr Demokratie e.V.
oliver.wiedmann@mehr-demokratie.de
0163 191 4207

 

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