Berlin und Brandenburg auf Spitzenplätzen bei Volksbegehren

+++Mehr Demokratie veröffentlicht aktuellen Volksbegehrensbericht+++

Die direkte Demokratie wird immer häufiger genutzt – das zeigt der aktuelle Volksbegehrensbericht, den der Verein Mehr Demokratie heute (07.05.) veröffentlicht. Das vergangene Jahr lag deutlich über dem Durchschnitt der Jahre zuvor: 2018 wurden 17 direktdemokratische Verfahren in sieben Bundesländern neu eingeleitet. Das ist nahezu eine Verdopplung gegenüber 2017 und der vierthöchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik.

Berlin und Brandenburg gehören zu den Bundesländern, in denen die direkte Demokratie auf Landesebene mit am häufigsten genutzt wird: In beiden Bundesländern wurde innerhalb der letzten zehn Jahre durchschnittlich alle 0,5 Jahre ein Verfahren durch die Bürger gestartet. Das heißt, es gab in Brandenburg 18 und in Berlin 17 Volksbegehren und Volksinitiativen. Das zeigt der Volksbegehrensbericht 2019, den der Verein Mehr Demokratie heute (07.05.) veröffentlicht hat.

„Unsere Auswertung dokumentiert das wachsende Bedürfnis der Bürger, sich neben Wahlen verbindlich in Sachentscheidungen einzumischen“, erläutert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. „Jedoch werden den Bürgern bei Volksbegehren weiterhin zu viele Steine in den Weg gelegt. Wenn die Bürger sich mit Volksbegehren immer mehr einmischen wollen, müssen sie auch faire Bedingungen vorfinden.“

 +++ Brandenburg +++

Zwar kam es in Brandenburg noch nie zum Volksentscheid, dennoch konnten sich in 23,9 Prozent der Fälle die Initiativen mit ihren Forderungen ganz oder wenigsten teilweise durchsetzen. „Die Pflicht, für ein Volksbegehren im Rathaus unterschreiben zu müssen, ist nach wie vor ein Bremsklotz für die direkte Demokratie,“ sagt Wiedmann. Erfolgreich waren Volksinitiativen dann, wenn sie auf Mehrheiten im Landtag hoffen konnten, indem sie übernommen wurden oder Kompromisse aushandelten, so zuletzt bei der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Ein weiteres Problem besteht laut dem Verein darin, dass sich Volksbegehren nicht finanziell auf den Landeshaushalt auswirken dürfen.

+++ Berlin +++

In Berlin kommt es bezogen auf die letzten 10 Jahre etwa alle 2 Jahre zu einem Volksbegehren, also der zweiten Stufe eines direktdemokratischen Verfahrens. Ein Volksentscheid findet durchschnittlich alle 3,3 Jahre statt. Damit ist Berlin im bundesweiten Vergleich ganz vorne, was die Häufigkeit der Abstimmungen angeht. „Die ungebremste Begeisterung für direkte Demokratie in der Hauptstadt darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Koalition bei der notwendigen Reform des Abstimmungsgesetzes weiterhin nicht vorankommt,“ kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Zwei laufende Volksbegehren hingen seit über neun Monaten in der Wartschleife, da für den Senat keine Frist für die Prüfung der Zulässigkeit gilt.

Mehr Demokratie startet zusammen mit der Open Knowledge Foundation im Juli selbst ein Volksbegehren für ein Transparenzgesetz. Dieses will der Politik und Verwaltung vorschreiben, wichtige Informationen wie Verträge, Gutachten, Vergabeentscheidungen und vieles mehr auf einer zentralen Plattform zu veröffentlichen, um die Kontrollmöglichkeiten der Öffentlichkeit zu stärken.

+++Hintergrund+++

Die Verhandlungen über das Abstimmungsgesetz liegen auf Eis, da die SPD eine Einigung beim Polizeigesetz an Änderungen des Abstimmungsgesetzes knüpft. Im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag werden Erleichterung bei Volksbegehren in Aussicht gestellt. So soll dem Senat eine Frist bei der Kostenschätzung und der Zulässigkeitsprüfung gesetzt werden. Außerdem müsste der Senat zukünftig Volksentscheide auf Wahltermine legen, sofern diese in einem Zeitraum von acht Monaten nach erfolgreicher Unterschriftensammlung stattfinden. Damit könnten die Initiativen ihre Volksbegehren besser planen, damit ein Volksentscheid am Wahltag stattfinden kann. Die Zusammenlegung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Volksentscheids, da neben der Mehrheit der Abstimmenden mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen müssen.

 Volksbegehrensbericht 2019 und Presseinformationen: <link volksbegehrensbericht>

www.mehr-demokratie.de/volksbegehrensbericht/

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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