Netzwerk Wahlalter 16 [03/11] Netzwerk schlägt Kompromiss beim Inkrafttreten vor
Nun hängt es an der Berliner SPD-Fraktion – so das Fazit des Netzwerks Wahlalter 16. Um in Berlin das Wahlalter 16 auf Landesebene einzuführen, ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus nötig. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie der fraktionslose Abgeordnete Rainer Ueckert haben ihre Zustimmung bereits angekündigt. Würde auch die SPD-Fraktion zustimmen, käme die verfassungsändernde Mehrheit zustande. Den Gesetzentwurf zur Wahlalter-Senkung hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Er soll am morgigen Mittwoch (9. März) im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses beraten und abgestimmt werden. „Wir plädieren dafür, die Wahlalter-Senkung jetzt zu beschließen und sie am 1. Januar 2012 in Kraft treten zu lassen. Für eine Wahlrechtsänderung schon zur nächsten Abgeordnetenhauswahl ist es aus rechtlichen Gründen zu spät, da die Kandidatenaufstellung bei einigen Parteien bereits begonnen hat“, sagt Michael Efler vom Netzwerk Wahlalter 16. „Wir fordern aber ausdrücklich, noch in dieser Legislaturperiode eine Entscheidung über die Wahlalter-Senkung zu treffen. Die SPD-Fraktion hat vom Landesparteitag mit einer 80-prozentigen Mehrheit den klaren Auftrag erhalten, die Wahlalter-Senkung noch vor der nächsten Wahl zu beschließen.“
Eine Wahlalter-Senkung für die Berliner Landesebene hätte auch zur Folge, dass 16- und 17-Jährige sich an Volksbegehren und Volksabstimmungen beteiligen können. „Gerade bei Volksbegehren, die sich mit dem Thema Bildung auseinander setzen, sollten junge Menschen, die ja unmittelbar betroffen sind, nicht länger ausgegrenzt werden“, so Efler.
In Brandenburg hatten sich die Innen- und Rechtspolitiker von SPD und Linke am 11. Februar auf eine Senkung des Wahlalters für kommunale und landesweite Wahlen auf 16 Jahre geeinigt. Brandenburg wäre bei Umsetzung der Pläne nach Bremen das zweite Bundesland Deutschlands, in dem 16- und 17-Jährige den Landtag wählen dürfen und an landesweiten Volksbegehren und Volksentscheiden teilnehmen können.
In Berlin gibt es das Wahlalter 16 bereits seit 2005 für die kommunale Ebene. 16- und 17-Jährige dürfen sowohl die Bezirksverordnetenversammlung wählen, als auch an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken teilnehmen. Dieses kommunale Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es außerdem in Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Das vom Verein Mehr Demokratie ins Leben gerufene Netzwerk Wahlalter 16 setzt sich aus 13 Jugendverbänden, Jugendbeteiligungsprojekten und Nichtregierungsorganisationen zusammen.
Facebook-Gruppe„Wahlalter 16 für Berlin“: <link http: www.facebook.com wahlalter16>www.facebook.com/Wahlalter16


