Berliner Bankenskandal kommt zurück auf die Tagesordnung

In das Gerichtsverfahren der Initiative Berliner Bankenskandal wegen der Nichtzulassung ihres Volksbegehrens kommt Bewegung. Am morgigen Mittwoch, den 25. Oktober, findet vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof eine mündliche Verhandlung statt, in deren Verlauf der Termin für die Urteilsverkündung bekannt gegeben wird. Im Falle eines positiven Urteils würde ca. einen Monat später die Eintragungsphase für das Volksbegehren beginnen. Ca. 240.000 Wahlberechtigte müssten sich dann innerhalb von zwei Monaten auf den Ämtern eintragen, damit es zu einem Volksentscheid kommt.

 

Mehr Demokratie fordert schon lange eine grundlegende Reform der Volksgesetzgebung auf der Berliner Landesebene. Einer der wichtigsten Punkte dabei ist die Zulassung haushaltswirksamer Volksbegehren. Dr. Michael Efler, Mitglied des Landesvorstandes von Mehr Demokratie, sagte dazu: "Es wird Zeit, dass sich die rot-roten Koalitionspartner wieder an ihre Koalitionsvereinbarung erinnern und mit der Umsetzung beginnen. Erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten sind ein Herzensanliegen der Berliner. Das zeigen die 35.000 erfolgreich gesammelten Unterschriften der Initiative Berliner Bankenskandal und die zwei nun erfolgreich gestarteten ersten beiden Berliner Bürgerbegehren."

 

Die Initiative Berliner Bankenskandal versucht mit dem Volksbegehren u.a. die Aufhebung des sog. Risikoabschirmungsgesetzes zu erreichen, mit dem das Berliner Abgeordnetenhaus Landesgarantien zur Übernahme von Risiken aus dem Immobiliengeschäft der Bankgesellschaft beschlossen hat. Bei dem Verfahren vor dem Berliner Landesverfassungsgerichtshofes geht es um den Einspruch der Initiatoren gegen die Ablehnung des Volksbegehrens durch den Berliner Senat. Dieser stützte sich dabei auf Art. 62 der Berliner Verfassung: "Volksbegehren zum Landeshaushalt sind unzulässig." Die Initiative legte am 5. März 2004 Einspruch gegen die Zulassungsablehnung beim Verfassungsgerichtshof ein.

 

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