Berliner IFG: Informationsrechte werden massiv eingeschränkt

Anlässlich der heute (26.3.) geplanten Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes warnt der Verein Mehr Demokratie vor den Folgen für die Berliner Informationsrechte.

So seien die von der Koalition geplanten Änderungen weder sinnvoll noch notwendig. Besonders nachteilig auf die Informationsrechte der Bürger wirke sich die umfassende Ausweitung von Bereichsausnahmen aus. Informationen könnten mit Verweis auf das Katastrophenschutzgesetz pauschal abgelehnt werden.

Unklar sei auch, welche Einrichtungen davon betroffen sind, da im Katastrophenschutzgesetz nur allgemeine Sektoren wie Energie, Informationstechnik, Telekommunikation, Transport, Verkehr, Gesundheit und andere genannt werden. Potentiell könne der Senat damit sehr umfangreich Informationen vor der Öffentlichkeit verbergen. Der Stromausfall im Januar, welcher von Seiten des Senats als Anlass für die Gesetzesänderungen vorgebracht wurde, sei vorgeschoben und hätte mit vermeintlichen Sicherheitslücken in der Informationsfreiheit nichts zu tun.

„Die Gesetzesänderung ist unnötig. Sicherheitsrelevante Informationen können bereits jetzt zurückgehalten werden. Mit den neuen Ausnahmen werden ganze Bereiche der öffentlichen Kontrolle entzogen, ohne zu prüfen, ob die begehrte Information überhaupt sicherheitsrelevant ist", kritisiert Oliver Wiedmann, Sprecher des Berliner Landesverbands von Mehr Demokratie.

Der Verein kritisiert zudem das Gesetzgebungsverfahren. Die am Montag im Digitalausschuss vorgebrachten Einwände der Organisationen Frag den Staat und Wikimedia sowie der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurden gar nicht berücksichtigt, da der Gesetzentwurf unmittelbar im Anschluss beschlossen wurde. Es bestehe aus Sicht des Vereins keine Eilbedürftigkeit für dieses Gesetzgebungsverfahren.


Hintergrund:

Mit Verweis auf das Katastrophenschutzgesetz müssten mit der Gesetzesänderung keine Informationen mehr herausgegeben werden, wenn diese Einrichtungen der kritischen Infrastruktur betreffen. Es müsse nicht mehr geprüft werden, ob die Herausgabe der angefragten Information eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt.

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