[17/11] 2010 vier Volksbegehren und zwei Volkspetitionen, 2011 ein Volksentscheid
Berlin hatte 2010 insgesamt sechs direktdemokratische Verfahren auf Landesebene zu verzeichnen, zwei weniger als im Vorjahr. Die Hauptstadt lag damit im Vergleich der Bundesländer auf Platz 2 hinter Hamburg, das 2010 acht direktdemokratische Verfahren auf Landesebene vorzuweisen hatte – so das Fazit des Volksbegehrens-Berichts 2010. Der Bericht wird jährlich vom Verein Mehr Demokratie herausgegeben und analysiert die direktdemokratischen Verfahren in den Bundesländern. 2011 kam es in Berlin am 13. Februar zum dritten Mal zu einem Volksentscheid („Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“). „Seit den Reformen 2006 und 2008 blüht die direkte Demokratie in der Hauptstadt auf. Bürgerinnen und Bürger nutzen Volksbegehren und Volksentscheide, um sich direkt in die Landespolitik einzumischen, zuletzt erfolgreich mit dem Wasser-Volksentscheid“, sagt Michael Efler, Mehr Demokratie-Vorstandssprecher.
2010 gab es zwei Volksinitiativen in Berlin. Die Volksinitiative „Frische Luft für Berlin“ wird voraussichtlich im April die nötigen 20.000 gültigen Unterschriften einreichen. Die zweite Volksinitiative, „Schule in Freiheit“, hatte bereits am 22. November des vergangenen Jahres 24.420 gültige Unterschriften eingereicht und damit das Recht auf eine Anhörung im Abgeordnetenhaus erlangt, die am 10. März 2011 stattfand. Bei einer Volksinitiative entscheidet das Abgeordnetenhaus abschließend über das Anliegen.
Bei der dreistufigen Volksgesetzgebung sind es hingegen die Bürgerinnen und Bürger, die in einer Volksabstimmung selbst entscheiden (1. Stufe: Antrag auf Volksbegehren, 2. Stufe: Volksbegehren, 3. Stufe: Volksentscheid). 2010 gab es einen Antrag auf Volksbegehren der Initiative „Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin“, die am 30. November 24.400 gültige Unterschriften dafür einreichte. Das Abgeordnetenhaus lehnte das Anliegen ab. Damit steht der Initiative nun die nächste Stufe, das Volksbegehren, offen. Die Initiative „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ brach 2010 mit 280.887 gültigen Unterschriften für das Volksbegehren den Rekord in der Hauptstadt und erlangte so das Recht auf einen Volksentscheid, der am 13. Februar 2011 Erfolg hatte. Dieser Volksentscheid war der erste Berlins, der das 25-Prozent-Quorum übersprang, wonach mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen müssen, damit ein Volksentscheid überhaupt gültig ist.
Die Initiative „Für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik“ reichte Ende 2009 die nötigen Unterschriften für den Antrag auf Volksbegehren ein, war dann jedoch vom Senat für teilweise unzulässig erklärt worden, wogegen sie Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einreichte. Das Ergebnis ist offen. Die Initiative für „Mehr Demokratie beim Wählen“ hatte die nötigen Unterschriften für den Antrag auf Volksbegehren bereits 2008 eingereicht und war ebenfalls für teilweise unzulässig erklärt worden. Nach einem Gerichtsurteil zur Prüfung von Volksbegehren nahm der Senat die Entscheidung 2009 jedoch zurück. Die Initiatoren entschieden sich Anfang 2010 dennoch gegen den Start der zweiten Verfahrensstufe, dem Volksbegehren.
2010 wurde das Volksabstimmungsgesetz geringfügig reformiert. Seitdem wird ein Volksbegehren wieder nach der ersten Stufe (Antrag auf Volksbegehren) auf Zulässigkeit geprüft. Außerdem muss nun der Senat, wenn er ein Begehren für unzulässig hält, selbst das Verfassungsgericht anrufen. Zudem wurde die Spendentransparenz erhöht: Initiativen müssen Sach- und Geldspenden nicht mehr ab 50.000, sondern bereits ab 5.000 Euro offenlegen.
Volksbegehrens-Bericht 2010 unter:wissen.mehr-demokratie.de/rankings-berichte.html


