Bezirksamt Treptow-Köpenick will Bürgerbegehren austricksen

[22/11] Berliner Verwaltungsgericht: Bürgerbegehren ist zulässig und verbindlich

Ein Bürgerbegehren für den Erhalt der Sportanlage Birkenwäldchen in Treptow-Köpenick wurde vom Bezirksamt fälschlicherweise für unzulässig erklärt, so ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 24. Februar. Das Bezirksamt hatte behauptet, das Bürgerbegehren greife in der Bauleitplanung ein und sei deshalb nicht zulässig. Dem widersprach das Verwaltungsgericht: Die Sportanlage sei nicht Teil des Bebauungsplanes. Zudem ist das Bürgerbegehren laut Urteil in vollem Umfang rechtsverbindlich, da es sich auf eine bezirkliche Einrichtung bezieht. Das Bezirksamt stellte nun einen Antrag auf Berichtigung des Urteils. Unter anderem soll in das Urteil aufgenommen werden, dass die Sportanlage auf Veranlassung des Bezirksamtes bereits geräumt und der Betrieb eingestellt wurde. Als Begründung gibt das Bezirksamt an, dass das Bürgerbegehren auf den Erhalt der Anlage ziele, was nach Räumung des Platzes und Einstellung des Betriebs gar nicht mehr möglich sei.

„Das Bezirksamt verhält sich undemokratisch und unfair. Es ist schon peinlich genug, dass es das Begehren fälschlicherweise für unzulässig erklärt hat. Nun auch noch unter Berufung auf selbst geschaffene Tatsachen zu versuchen, das Bürgerbegehren auszuhebeln, zeugt wirklich nicht von Respekt gegenüber den Bürgern“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

Das Berliner Verwaltungsgericht lässt eine Berufung nicht zu, da es sich bei der Streitsache nicht um die Klärung einer Grundsatzfrage handele. Dagegen kann jedoch bis zum 18. April Beschwerde eingelegt werden. Voraussichtlich wird das Bezirksamt diese Möglichkeit nutzen und somit eine Berufung anstreben. Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick beschloss gestern ein Moratorium wonach das Bezirksamt ersucht wird, bis zur endgültigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Erhalt der Sportanlage Birkenwäldchen keine weiteren Veränderungen an der Sportanlage vorzunehmen.

Der Bezirkssportbund Treptow-Köpenick, Initiator des Bürgerbegehrens, kann mit der Unterschriftensammlung erst beginnen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Laut Bezirksamt Treptow-Köpenick ist geplant, die Sportstätte Birkenwäldchen als Ausgleich für andere Baumaßnahmen zum Naturschutzgebiet zu erklären. Findet das Begehren statt und führt es zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid, so würde das auch Auswirkungen auf die Planung der Ausgleichsflächen haben.

In Berlin gab es seit Einführung des Instruments 2005 insgesamt 31 Bürgerbegehren. Zwei der Begehren sind noch nicht abgeschlossen, das zur Sportanlage Birkenwäldchen und eines gegen den Umbau der Kastanienallee. Fünf der bisherigen Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt, neun gelangten bis zum Bürgerentscheid.

Aktenzeichen des Urteiles: VG 2 K 77.10

Bezirkssportbund Treptow-Köpenick:www.bsbtk.de

Übersicht Bürgerbegehren Berlin: bb.mehr-demokratie.de/buergerbegehren_berlin.html

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