Brandenburg: Grüne wagen Vorstoß für mehr direkte Demokratie

[06/11] Mehr Demokratie e.V. begrüßt die eingebrachten Gesetzentwürfe

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte am gestrigen Dienstag (8. Februar) zwei Gesetzentwürfe zur Reform der direkten Demokratie in Brandenburg ein. Demnach sollen sowohl bei Volksbegehren als auch bei Volksentscheiden die Hürden gesenkt werden, um die direktdemokratische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. „Wir freuen uns sehr über diesen mutigen Vorstoß. Der Vorschlag der Grünen würde die direkte Demokratie in Brandenburg endlich aufleben lassen. Denn dort gab es aufgrund der hohen Hürden noch nie ein erfolgreiches Volksbegehren oder einen von Bürgern initiierten Volksentscheid“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Der Brandenburger Landtag sollte sich ein Herz fassen und endlich den Weg frei machen für Volksbegehren und Volksentscheide. Besonders Rot-Rot steht nun in der Pflicht.“ Die Gesetzentwürfe werden in der Plenumssitzung am 23. und 24. Februar in erster Lesung im Brandenburger Landtag behandelt. Mehr Demokratie hat eine Unterschriftensammlung für einen Aufruf zu umfassenden Reformen in Brandenburg gestartet.

Die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Abstimmungsgesetzes und der Landesverfassung sehen vor, die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu erlauben. Demnach könnten Bürgerinnen und Bürger ein Volksbegehren künftig auch außerhalb von Amtsstuben unterzeichnen. „Die Grünen setzen den Hebel an der richtigen Stelle an. An der Amtseintragung ist bisher jedes Volksbegehren in Brandenburg gescheitert. Kein anderes ostdeutsches Land hat eine solch restriktive Regelung“, so Efler.

Laut grünen Gesetzentwürfen soll zudem die Frist zur Unterschriftensammlung beim Volksbegehren von vier auf sechs Monate verlängert werden und auch Volksbegehren mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen sollen erlaubt sein. „Finanzrelevante Volksbegehren sind bereits in Berlin, Bremen, Sachsen und Hamburg zugelassen, wo man gute Erfahrungen damit gemacht hat“, so Efler. Lediglich das Haushaltsgesetz selbst soll von Volksbegehren ausgenommen bleiben, um die Budgethoheit des Brandenburger Landtages zu wahren.

Auch die Regelungen beim Volksentscheid will Bündnis 90/Die Grünen reformieren. Bisher galt in Brandenburg ein 25-prozentiges Zustimmungsquorum für Volksentscheide über Gesetzesänderungen. Demnach müssen bei einem Volksentscheid mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten in Brandenburg mit „Ja“ stimmen, damit der Volksentscheid gültig ist. „Nur zwei der 18 Volksentscheide in Deutschland konnten dieses Quorum bisher überspringen, und dies auch nur, weil sie zusammen mit Wahlen stattfanden. Bayern, Hessen und Sachsen verzichten bereits auf ein Quorum bei Volksentscheiden über Gesetzesänderungen. Brandenburg sollte nachziehen“, so Efler. Die Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahl soll nach dem Vorschlag der Grünen künftig dann erfolgen, wenn zwischen dem 60. und 180. Tag nach Zustandekommen des Volksbegehrens eine Wahl stattfindet. Bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen soll das Zustimmungsquorum von 50 auf 25 Prozent gesenkt werden.

Um eine ausgewogene und vollständige Information der Bürgerinnen und Bürger vor dem Volksentscheid zu gewährleisten, will Bündnis 90/Die Grünen ein sogenanntes Abstimmungsheft nach Schweizer Vorbild einführen. Jeder Haushalt bekäme dann vor der Abstimmung eine Broschüre zugeschickt, in der neben allen Informationen zum Volksentscheid auch die Argumente der Pro- und Kontra-Seite in gleichem Umfang dargestellt werden.

Die Volksgesetzgebung auf Landesebene umfasst drei Stufen, die Volksinitiative (20.000 Unterschriften in einem Jahr), das Volksbegehren (80.000 Unterschriften in vier Monaten, Amtseintragung) und den Volksentscheid (25-Prozent-Zustimmungsquorum bei einfachen Gesetzen, 50-Prozent-Zustimmungsquorum und Zweidrittel-Mehrheit bei Verfassungsänderungen). Bisher wurden in Brandenburg 35 Volksinitiativen und acht Volksbegehren gestartet. Keines der Volksbegehren war erfolgreich. Folglich gab es auch noch nie einen von Bürgern initiierten Volksentscheid.

Aufruf von Mehr Demokratie: bb.mehr-demokratie.de/aufruf-brandenburg.html

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