[26/11] Bündnis 90/Die Grünen stellen Antrag im Innenausschuss
Schon bald könnte es Jugendlichen ab 16 Jahren in Brandenburg erlaubt sein, den Landtag zu wählen und an Volksbegehren und Volksentscheiden teilzunehmen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute einen entsprechenden Antrag im Innenausschuss des Brandenburger Landtags eingebracht. „Eine Senkung des Wahlalters wäre ein Fortschritt für die Demokratie in Brandenburg. Der Reifeprozess setzt bei Jugendlichen laut Expertenmeinung heute wesentlich früher ein. Es ist deshalb nur konsequent, ihnen auch die politische Mitbestimmung schon früher zu ermöglichen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Wir fordern die Fraktionen im Brandenburger Landtag auf, bei der Wahlalter-Senkung an einem Strang zu ziehen und die Verfassung entsprechend zu ändern.“
Für die kommunale Ebene hatte die FDP bereits am 11. Februar einen Antrag auf Wahlalter-Senkung gestellt. Mit dem heute eingebrachten Änderungsantrag will Bündnis 90/Die Grünen diese Forderung um das Wahlalter 16 auf Landesebene ergänzen. SPD und Linke haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Im Februar hatten sich die Innen- und Rechtspolitiker von Rot-Rot darauf verständigt, das Wahlalter für die Landesebene senken zu wollen. „Wir halten ein Zustandekommen der Wahlalter-Senkung in Brandenburg sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene für wahrscheinlich. Die notwendige Zweidrittel-Mehrheit bringen bereits Grüne, SPD und Linke zusammen. Zusätzlich könnte auch die FDP zustimmen,“ so Efler.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich in ihrer Begründung zum heute eingebrachten Antrag auf das Ergebnis einer Anhörung zur Wahlalter-Senkung am 31. März im Innenausschuss des Brandenburger Landtags bezogen. Die große Mehrheit der angehörten Experten und Betroffenen, unter anderem auch Mehr Demokratie, hatte sich dabei für das Wahlalter 16 auf kommunaler und Landesebene ausgesprochen.
Ein Wahlrecht ab 16 Jahren gibt es auf Landesebene bisher nur in Bremen. An Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler Ebene dürfen 16- und 17-Jährige bereits in sieben Bundesländern (Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) teilnehmen.


