Brandenburg: Reform der Direktwahl nach Parlamentsgutachten rechtlich möglich

Mehr Demokratie: Integrierte Stichwahl wäre Schub für demokratischeres Wahlrecht

Mehr Demokratie

Landesverband Berlin/Brandenburg

Pressemitteilung

Berlin, den 25.06.2024

Die Einführung einer integrierten Stichwahl, die in einem heute (25.06.) veröffentlichten Gutachten für rechtskonform erklärt wurde, sieht der Verein Mehr Demokratie als wichtigen Schritt hin zu einem demokratischeren Wahlrecht. Der Fachverband stellte gemeinsam mit der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vor, nach dem die integrierte Stichwahl für Direktwahlen von Landräten und Bürgermeistern verfassungsrechtlich unbedenklich sei.

„Die integrierte Stichwahl sorgt für eine deutlich höhere Wahlbeteiligung, geringere Kosten in den Kommunen und ein besseres Abbild der Wählerschaft im Wahlergebnis“, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Ein zweiter Wahlgang würde entfallen, da die Wählerinnen und Wähler durch eine Nummerierung der Kandidierenden bereits ihre Optionen für eine Stichwahl abgeben.

Problematisch bei der bisherigen Direktwahl von Landräten und Bürgermeistern sei, dass die Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang, der Stichwahl, deutlich geringer ausfällt als im ersten Wahlgang. Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass einige Wahlen für ungültig erklärt wurden, da das erforderliche Quorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht werden konnte.

Für Rückfragen:  
Oliver Wiedmann, Sprecher des Landesvorstands Berlin/Brandenburg: 0163/1914207.

Das Gutachten kann hier eingesehen werden:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/gu/36.pdf

+++Hintergrund+++

Bei einer integrierten Stichwahl werden in einem Wahlgang alle antretenden Kandidierenden auf dem Stimmzettel nach Präferenz der Wählenden durchnummeriert. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den wenigsten Stimmen scheidet aus. Die entsprechenden Stimmzettel werden anhand der dort angegebenen Zweitpräferenzen neu ausgewertet und auf die übrig gebliebenen Kandidierenden verteilt. Dieses Verfahren wird wiederholt, bis ein Kandidat oder eine Kandidatin mindestens 50 Prozent der Stimmen auf sich vereint. Das Verfahren wird bereits in einigen englischsprachigen Ländern angewendet, unter anderem in Australien und Irland.

Anselm Renn  
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit  
Mehr Demokratie e. V.  
Greifswalder Str. 4  
10405 Berlin  
Tel.: 030/420 823 72 o. 0176/47368890

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