Brandenburg: SPD darf Volksbegehrens-Reform nicht im Weg stehen

[13/11] NRW-SPD lässt freie Unterschriften-Sammlung zu, SPD-Brandenburg soll nachziehen

Volksbegehren und Volksentscheide sollen in Brandenburg vereinfacht werden – so der Vorschlag zweier Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die am heutigen Donnerstag (24. Februar) im Brandenburger Landtag beraten werden. „Wir begrüßen den Vorstoß der Grünen für mehr direkte Demokratie. Die Sozialdemokraten zeigen sich jedoch nicht gerade reformwillig. Ganz anders die SPD in Nordrhein-Westfalen. Sie will gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner die Mitbestimmung der Bürger deutlich erleichtern. Die Brandenburger SPD sollte sich an ihrer rheinischen Schwester ein Vorbild nehmen und nicht länger auf der Reform-Bremse stehen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Besonders die sogenannte Amtseintragung bringt Volksbegehren zu Fall. Brandenburg ist das einzige ostdeutsche Bundesland, das seine Bürger für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aufs Amt zwingt. In Nordrhein-Westfalen soll künftig auch die freie Sammlung von Unterschriften erlaubt sein.“ Mehr Demokratie hat einen Aufruf für eine umfassende Reformen in Brandenburg gestartet.

Die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Abstimmungsgesetzes und der Landesverfassung sehen vor, die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu erlauben. Demnach könnten Bürgerinnen und Bürger ein Volksbegehren künftig auch außerhalb von Amtsstuben unterzeichnen. Zudem soll die Frist zur Unterschriftensammlung beim Volksbegehren von vier auf sechs Monate verlängert werden und auch Volksbegehren mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen sollen erlaubt sein. „Finanzrelevante Volksbegehren sind bereits in Berlin, Bremen, Sachsen und Hamburg zugelassen, wo man gute Erfahrungen damit gemacht hat“, so Efler. Lediglich das Haushaltsgesetz selbst soll von Volksbegehren ausgenommen bleiben, um die Budgethoheit des Brandenburger Landtages zu wahren.

Auch die Regelungen beim Volksentscheid will Bündnis 90/Die Grünen reformieren. Bisher galt in Brandenburg ein 25-prozentiges Zustimmungsquorum für Volksentscheide über Gesetzesänderungen. Demnach müssen bei einem Volksentscheid mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten in Brandenburg mit „Ja“ stimmen, damit der Volksentscheid gültig ist. „Bayern, Hessen und Sachsen verzichten bereits auf ein Quorum bei Volksentscheiden über Gesetzesänderungen. Brandenburg sollte nachziehen“, so Efler. Eine Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahl soll nach dem Vorschlag der Grünen künftig dann erfolgen, wenn zwischen dem 60. und 180. Tag nach Zustandekommen des Volksbegehrens eine Wahl stattfindet. Bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen soll das Zustimmungsquorum von 50 auf 25 Prozent gesenkt werden.

Um eine ausgewogene und vollständige Information der Bürgerinnen und Bürger vor dem Volksentscheid zu gewährleisten, will Bündnis 90/Die Grünen ein sogenanntes Abstimmungsheft nach Schweizer Vorbild einführen. Jeder Haushalt bekäme dann vor der Abstimmung eine Broschüre zugeschickt, in der neben allen Informationen zum Volksentscheid auch die Argumente der Pro- und Kontra-Seite in gleichem Umfang dargestellt werden.

Die Volksgesetzgebung auf Landesebene umfasst drei Stufen, die Volksinitiative (20.000 Unterschriften in einem Jahr), das Volksbegehren (80.000 Unterschriften in vier Monaten, Amtseintragung) und den Volksentscheid (25-Prozent-Zustimmungsquorum bei einfachen Gesetzen, 50-Prozent-Zustimmungsquorum und Zweidrittel-Mehrheit bei Verfassungsänderungen). Bisher wurden in Brandenburg 35 Volksinitiativen und acht Volksbegehren gestartet. Keines der Volksbegehren war erfolgreich. Folglich gab es auch noch nie einen von Bürgern initiierten Volksentscheid.

Aufruf von Mehr Demokratie: bb.mehr-demokratie.de/aufruf-brandenburg.html

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