Bürger müssen bei Tempelhof-Bebauung das letzte Wort haben

[17/15] Mehr Demokratie: Senat hat keine Legitimation zu Änderung des Tempelhofer Feld-Gesetzes

Der Berliner Senat hat heute (24. November) ein Gesetz zur Errichtung von Flüchtlingsnotunterkünften auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof auf den Weg gebracht. „Der Senat will damit das 2014 per Volksentscheid beschlossene Tempelhofer Feld-Gesetz über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg ändern. Eine Änderung ist nur dann legitim, wenn die Möglichkeit geschaffen wird, dass die Bürger mit einem Einspruchsreferendum nochmals das letzte Wort haben können“, sagt Oliver Wiedmann, Vorstandssprecher des Mehr Demokratie-Landesverbands Berlin-Brandenburg.

Mit einem sogenannten fakultativen Referendum („Einspruchsreferendum“) könnten die Berliner Wahlberechtigten innerhalb von zwei Monaten 50.000 Unterschriften sammeln und somit einen Volksentscheid über einen Parlamentsbeschluss einleiten. Dazu müssten die entsprechenden Passagen in der Berliner Verfassung geändert werden und ein Volksentscheid über diese Änderungen stattfinden. „Angeblicher Zeitdruck ist kein Argument gegen die Einführung eines Referendums“, sagt Wiedmann. „Es hätte bereits im letzten Jahr im Rahmen der Olympia-Debatte eingeführt werden können. Jetzt taucht der nächste Anwendungsfall auf. Die Koalition sollte nun endlich handeln und losgelöst von einzelnen Projekten eine grundsätzliche Regelung schaffen."

Bereits im Volksentscheid habe der Senat nicht damit überzeugen können, die Wohnbebauung auf dem Feld als alternativlos darzustellen. „Bei den Flüchtlingsunterkünften wird nun der gleiche Fehler begangen und wieder mögliche Alternativen ausgeblendet“, sagt Wiedmann. Am Montag hat die Initiative „100 % Tempelhofer Feld“ einen Alternativvorschlag vorgelegt, der eine Errichtung von Notunterkünften auf dem ehemaligen Rollfeld vorsieht, welches nicht durch das im Volksentscheid beschlossene Gesetz geschützt ist.

Inhaltlich hält es Mehr Demokratie durchaus für möglich, dass sich eine Mehrheit der Abstimmenden heute anders entscheiden würde als beim Volksentscheid 2014. „Aktuelle Meinungsumfragen, nach denen sich eine knappe Mehrheit der Berliner mittlerweile eine Bebauung vorstellen könnte, zeigen zwar Tendenzen, aber sie sind kein Ersatz für verbindliche Entscheidungsverfahren“, erklärt Wiedmann. Wichtig sei ausreichend Zeit für eine öffentliche Debatte, in der die Alternativen diskutiert werden können. Auch im letzten Jahr hatten die Berliner noch vor dem Volksentscheid ihre Meinung geändert.

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