Bundesweites Ranking zur direkten Demokratie: Berlin auf Platz 5, Brandenburg auf Platz 13

+++ Einziger Volksentscheid 2021: „Deutsche Wohnen & Co enteignen“+++

 

Mehr Demokratie e.V.

Landeverband Berlin/Brandenburg

Pressemitteilung

08.07.21

 

Bei einem heute (8.7.) vom Verein Mehr Demokratie in Berlin vorgestellten Länder-Ranking zur direkten Demokratie nimmt Berlin den 5. Platz und Brandenburg den 13. Platz ein. Für die direktdemokratischen Regeln vergibt der Fachverband für Berlin eine Gesamtnote von 2,8 und für Brandenburg eine 4,1. Während sich in Berlin einiges für die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger getan hat, herrscht in Brandenburg Stagnation.

Berlin:

Berlin verbessert sich im Vergleich zum letzten Ranking 2016 um 0,5 Notenpunkte und überholt damit Länder wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.

“Deutliche Verbesserung hat es in Berlin vor allem bei landesweiten Volksbegehren gegeben”, erklärt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. Im Oktober letzten Jahres wurde das Berliner Abstimmungsgesetz geändert und damit die Bedingungen für Initiativen deutlich verbessert. “Initiativen können nun nicht mehr ausgebremst werden”, freut sich Wiedmann, da dem Senat bei der Prüfung von Volksinitiativen eine Grenze von fünf Monaten gesetzt wurde. “Volksentscheide müssen zwingend auf einen Wahltermin gelegt werden, sofern diese innerhalb von acht Monaten nach erfolgreichem Volksbegehren stattfindet”, erläutert Wiedmann weiter. Davon würde jetzt die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ profitieren. Ebenfalls würde die Initiative von der eingeführten Kostenerstattung profitieren. Das Land Berlin müsse den Initiatoren des Volksentscheids “Deutsche Wohnen & Co enteignen” nun je 35.000 Euro ihrer nachgewiesenen Kampagnenkosten nach dem Volksbegehren und nach dem Volksentscheid erstatten.

Damit ein Volksentscheid in Berlin auch gültig ist, braucht es die Zustimmung von 25 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung. “Dass ein Viertel der Wahlberechtigten einem Volksentscheid zustimmen muss, ist überzogen”, sagt Wiedmann. Andere Bundesländer hätten viel niedrigere, oder sogar – wie im Fall Bayern – gar kein Abstimmungsquorum. Der nächste Schritt, der nach der Wahl zügig angegangen werden sollte, wäre die Online-Eintragung bei Volksbegehren und Bürgerbegehren. Die Online-Eintragung, die in einigen Wahlprogrammen zu finden sei, würde auch die Berliner Verwaltung entlasten.

Brandenburg 

Brandenburg hat sich von der Note 4,2 auf eine 4,1 nur leicht verbessert. “Der Reformstau in Brandenburg ist groß”, urteilt Wiedmann. “Die Quoren bei Bürgerbegehren sind viel zu hoch und nicht mehr zeitgemäß”. Bei landesweiten Volksinitiativen hat es keine Reform gegeben. Der Fachverband sieht es als großes Problem an, dass die Brandenburger weiterhin auf ein Amt gehen müssen, um ein Volksbegehren zu unterschreiben. Deswegen, so der Verein, hätte es in Brandenburg bisher von insgesamt 51 abgeschlossenen Verfahren nur zwei erfolgreiche Volksbegehren und keinen einzigen Volksentscheid gegeben.

+++ Hintergrund zum Volksentscheidsranking: +++

Mehr Demokratie vergleicht und bewertet seit 2003 die Regelungen der direkten Demokratie auf Kommunal- und Landesebene in allen Bundesländern nach einem wissenschaftlichen Verfahren. Zu Grunde liegt ein optimales Design der direkten Demokratie, das sich an bereits etablierten Regelungen sowie am Ideal einer bürgerfreundlichen Demokratie orientiert und außerdem den praktischen Umgang mit Bürger- und Volksbegehren im jeweiligen Bundesland mit einbezieht. Das Volksentscheidsranking 2021 ist der sechste Ländervergleich.

Das Volksentscheidsranking 2021 und ausgewählte Grafiken finde Sie unter:https://www.mehr-demokratie.de/volksentscheidsranking/

 

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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