Countdown Berliner Bankenskandal

Nun ist es soweit: am kommenden Dienstag (22.11.) verkündet der Berliner Verfassungsgerichtshof das Urteil im Gerichtsverfahren der Initiative Berliner Bankenskandal. Die Initiatoren hatten Einspruch gegen die Nichtzulassung ihres Volksbegehrens "Schluss mit dem Berliner Bankenskandal!" erhoben. Dieses wurde vom Berliner Senat wegen Eingriffes in den Landeshaushalt (nach Art. 62 Abs. 5 VvB) nicht zugelassen.

 

Dr. Michael Efler, Mitglied des Landesvorstands von Mehr Demokratie erklärt dazu: "Das Urteil ist ein Test für die Anwendungsfreundlichkeit der direkten Demokratie in Berlin. Ein negatives Urteil ist wahrscheinlich und zeigt, wie unerlässlich eine Reform der Volksgesetzgebung auf der Berliner Landesebene ist. Die Hürden in Berlin sind viel zu hoch: jedes Volksbegehren ist bisher daran gescheitert. Damit ist Berlin trauriges Schlusslicht im Vergleich der Bundesländer.

 

Doch gerade jetzt zaudert die Berliner SPD, ernsthafte Schritte für eine Reform der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf der Berliner Landesebene zu unternehmen. So soll das Thema nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode angegangen, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Damit würde sich die SPD gegen die vereinbarten Regelungen des Koalitionsvertrages und auch den Reformwillen der anderen Parteien wenden."

 

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