Direkte Demokratie: Fachverband begrüßt rot-rot-grüne Reformpläne

[16/16] Mehr Demokratie: Leider keine stärkere Verbindlichkeit von Volks- und Bürgerbegehren

Mehr Demokratie begrüßt die in den rot-rot-grünen Koalitionsverhandlungen festgelegten Verbesserungen der direkten Demokratie. „Insgesamt erhalten die Initiativen mehr Planungssicherheit, was den Ablauf von Volksbegehren und Volksentscheiden angeht“, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg. „Taktische Tricks durch die Regierenden werden dadurch erschwert.“

Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, den Ablauf von Volksbegehren im Abstimmungsgesetz präziser festzulegen: Für die Kostenschätzung durch die Verwaltung und für die formale und inhaltliche Prüfung sollen klare Fristen eingeführt werden. Zudem soll die Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlterminen erleichtert werden. Zusätzlich sollen die Initiatoren eines Volksbegehrens ein Anhörungsrecht im zuständigen Ausschuss nach der ersten Stufe sowie die Gelegenheit bekommen, ihren Gesetzentwurf anzupassen.

Ein wichtiger Schritt für die direkte Demokratie ist aus Sicht des Fachverbandes auch die geplante Einführung eines Privatisierungsreferendums: Künftig soll zwingend ein Volksentscheid stattfinden, wenn landeseigene Betriebe privatisiert werden sollen. „Wenn Aufgaben von der öffentlichen Hand in den privaten Sektor verlagert werden, ist das ein Thema, über das die Bürgerinnen und Bürger ein Wörtchen mitzureden haben“, so Wiedmann.

Ebenfalls positiv bewertet der Verein die geplante Einschränkung von Eingriffsmöglichkeiten des Senats in bezirkliche Entscheidungen. Während laufender Bürgerbegehren soll der Senat nicht länger Entscheidungen über Bebauungspläne an sich ziehen können. In der Vergangenheit machte der Senat in zwei Fällen davon Gebrauch, indem er Bebauungsplanverfahren an sich zog und damit laufende Bürgerbegehren aushebelte.

"Zu bedauern ist, dass sich die Koalitionspartner nicht an die Knackpunkte heranwagen", kritisiert Wiedmann. Sowohl die Senkung der Quoren als auch eine stärkere Verbindlichkeit von Volksentscheiden durch die Einführung eines Einspruchsreferendums sind nicht geplant. "Auch eine stärkere Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden hätte den Mitspracherechten der Berliner gut getan", so Wiedmann weiter. Die meisten Bürgerbegehren in Berlin waren bisher unverbindlich und wurden in manchen Fällen auch nur teilweise umgesetzt.

Bei Rückfragen: Oliver Wiedmann, 0163/191 42 07

 

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