Direkte Demokratie in Brandenburg

[24/06] Bürgerentscheid in Schöneiche hat Baumschutzsatzung gekippt

Die Bürgerinnen und Bürger von Schöneiche bei Berlin hatten die Wahl: Heute stimmten sie in einem Bürgerentscheid über die Baumschutzsatzung ihrer Kommune ab und kippten die derzeit gültige Satzung in Schöneiche. Diese Baumschutzsatzung war erst im Juli mit knapper Mehrheit in der Kommune beschlissen worden.

"Die Brandenburger in Schöneiche haben ihre Möglichkeit genutzt, in einer direkten Abstimmung die Politik ihrer Kommune zu korrigieren", erklärt Michael Efler, Sprecher der Initiative Mehr Demokratie in Berlin/Brandenburg. "Die Kommunalpolitiker von Schöneiche können heute behaupten, bei ihnen wird Politik mit direkter Beteiligung der Bürger gemacht."

Durch die Abwahl der Baumschutzsatzung tritt die 2004 novellierte brandenburgische Baumschutzverordnung in Schöneiche wieder in Kraft. Wer nach Schöneicher Regelung seit Juli einen Baum fällen wollte, musste schon ab einem Stammdurchmesser von 19 cm einen Antrag stellen und hierfür Gebühren zahlen. Die brandenburgische Verordnung hingegen macht hier zwei Ausnahmen: Eigentümer von Grundstücken mit zwei Wohneinheiten müssen Fällanträge nur für Eichen, Ulmen, Rotbuchen, Linden und Platanen stellen, die einen Durchmesser von 60cm haben. Alle anderen Baumarten und alle Bäume, die einen geringeren Durchmesser haben, dürfen ohne Antrag gefällt werden.

Ansprechpartner

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Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
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