Direktwahl der Landräte: Reformieren statt abschaffen

[19/16] Mehr Demokratie: Nicht Direktwahlen, sondern Quoren abschaffen!

Nachdem im Landkreis Oder-Spree erneut eine Landrats-Stichwahl an der Zustimmungshürde von 15 Prozent der Wahlberechtigten gescheitert ist, fordert die SPD die Abschaffung der Direktwahl. Der Verein Mehr Demokratie widerspricht und schlägt stattdessen eine Reform des Wahlverfahrens vor. „Quoren bei Wahlen oder Abstimmungen sind undemokratisch und unsinnig“, sagt Oliver Wiedmann, Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie Berlin-Brandenburg.

„Es sollten grundsätzlich diejenigen entscheiden, die zur Wahl gehen“, erläutert Wiedmann. „Wer der Wahl fernbleibt, überlässt anderen die Entscheidung. Es ist nicht einzusehen, warum zum Beispiel die Wahl im Landkreis Oder-Spree, aus der einer der Kandidaten mit deutlicher Mehrheit hervorgegangen ist, ungültig sein und jetzt der Kreistag befasst werden sollte.“

Eine Lösung könnte nach Ansicht von Mehr Demokratie in der Zusammenlegung von Wahlterminen liegen. Im Landkreis Märkisch-Oderland etwa fand die Landratswahl 2013 zusammen mit der Bundestagswahl statt – die Wahlbeteiligung lag mit 67 Prozent deutlich über dem Durchschnitt. „Wenn man Direktwahlen an die Kommunalwahlen koppelt, wie zum Beispiel in Niedersachsen, werden sich auch mehr Menschen beteiligen“, meint Wiedmann. „Dazu müsste man die mit acht Jahren ohnehin viel zu lange Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte auf fünf Jahre verkürzen.“

Denkbar wäre auch die Abschaffung der Stichwahl. „Es gibt Wahlverfahren, bei denen in einem Wahlgang ermittelt werden kann, wer von den Kandidierenden mehr als 50 Prozent der Wählenden hinter sich vereint“, erklärt Wiedmann. „Ein solches Wahlverfahren kommt zum Beispiel bei der Parlamentswahl in Irland zum Einsatz. Brandenburg könnte hier bundesweit zum Demokratie-Vorreiter werden, statt die Uhr wieder zurück zu drehen.“

+++ Hintergrund:

Die Direktwahl der Landräte in Brandenburg wurde 2007 beschlossen. Kann im ersten Wahlgang kein Gewinner ermittelt werden, kommt es zur Stichwahl, die aber nur erfolgreich ist, wenn einer der Kandidierenden die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten erhält. Scheitert auch die Stichwahl, entscheidet der Kreistag, wer zukünftig Landrat oder Landrätin wird. Bisher konnte in Brandenburg in fünf von 14 Fällen ein Landrat oder eine Landrätin durch Direktwahl ermittelt werden. Die restlichen neun Wahlen waren auf Grund der Zustimmungshürde ungültig und wurden an den Kreistag übertragen.

Übersicht über bisherige Landrats-Direktwahlen in Brandenburg: <link http: www.wahlen.brandenburg.de sixcms detail.php bb1.c.191073.de>

www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.191073.de

 

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
Mobil: 0176 473 68 890
pressekein spam@mehr-demokratie.de