Fachverband fordert Einführung von Kostenerstattung für Volksbegehrens-Initiativen

Volksentscheid Tegel: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu Brief des Senats

Angesichts der Ablehnung des Eilantrags der Initiative „Berlin braucht Tegel“, am Donnerstag, den 07 September 2017, durch das Oberverwaltungsgericht, bemängelt der Fachverband Mehr Demokratie die unausgewogenen Möglichkeiten der Kontrahenten, im Vorfeld der Abstimmung auf die eigene Position aufmerksam zu machen.

Während der Senat auf Steuergelder zugreifen kann und nun einen Brief mit Kosten in Höhe von 400.000 Euro an alle Stimmberechtigten verschickt, stehen der Initiative keine öffentlichen Mittel zur Verfügung. Der Demokratieverein sieht zwar keine rechtlichen Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Jedoch soll das Abgeordnetenhaus das Abstimmungsgesetz ändern, um auch Volksbegehrens-Initiativen einen angemessenen Betrag zur Verfügung zu stellen.

„Es kann nicht sein, dass der Senat im Abstimmungskampf einseitig auf öffentliche Gelder zurückgreift und für seine Position zum Volksentscheid möglicherweise gar keine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich hat“, kritisiert Oliver Wiedmann, Sprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg.

Der Verein schlägt eine Erstattung nachweislicher Kosten in Höhe von 25 ct pro Unterschrift im Volksbegehren vor. Es sollen maximal Unterschriften von 7% der Stimmberechtigen erstattet werden. Für den Volksentscheid schlägt der Verein 25 ct pro Ja-Stimme vor. Hier sollen maximal ein Viertel der Stimmberechtigten berücksichtigt werden.

„Die Einführung einer öffentlichen Kostenerstattung ist in acht Bundesländern Praxis. Sie ist im Berliner Koalitionsvertrag angedacht und sollte möglichst bald umgesetzt werden“, so Wiedmann.

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