“Selbst wenn es eine verfassungsändernde Mehrheit im Abgeordnetenhaus gäbe, müsste eine Volksabstimmung über die Einführung eines solchen Instruments stattfinden. So sieht es die Landesverfassung aus guten Gründen vor”, stellt Oliver Wiedmann, Sprecher des Landesverbands, klar. Laut Artikel 100 der Landesverfassung müssen Änderungen der Bestimmungen zu den direktdemokratischen Instrumenten in einer Volksabstimmung bestätigt werden.
Der Fachverband warnt grundsätzlich vor der Einführung von Volksbefragungen. Diese dienen in erster Linie den Interessen der Regierenden und laden zu Missbrauch ein. Beispiele wie der Brexit oder Volksbefragungen in Ungarn würden zeigen, dass diese zu unbrauchbaren Fragestellungen führen. Außerdem wäre der Senat nicht an das Ergebnis gebunden. Für die Bürgerinnen und Bürger würde es zudem willkürlich erscheinen, zu welchen Themen Volksbefragungen stattfinden. “Grundsätzlich gehört die direkte Demokratie in die Hand der Bürgerinnen und Bürger”, so Wiedmann.
Mehr Demokratie schlägt anstelle dessen ein sogenanntes fakultatives Referendum vor, mit dem die Berlinerinnen und Berliner auf verkürztem Wege zu einem Volksentscheid kommen könnten. Dadurch können Gesetze unmittelbar nach ihrem Beschluss noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Fasst das Abgeordnetenhaus beispielsweise einen Beschluss über die Änderung des Tempelhofer Feld Gesetzes oder zur Olympia-Bewerbung, so würden nach den Vorstellungen des Vereins 50.000 Unterschriften ausreichen, um einen Volksentscheid darüber zu verlangen.
Kurzstellungnahme zu Volksbefragungen: https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/BB/Volksbefragungen_02_15.pdf
Kontakt: Oliver Wiedmann, 0163 191 4207, oliver.wiedmann@mehr-demokratie.de
Fachverband kritisiert Einführung von Volksbefragungen
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