[2/08] Endlich: Fraktionen einigen sich auf neues Volksabstimmungsgesetz
In Verhandlungen zum neuen Volksabstimmungsgesetz hat sich die Runde der rechtspolitischen Sprecher des Abgeordnetenhauses auf die Zulassung der vom Verein Mehr Demokratie geforderten freien Unterschriftensammlung geeinigt. Die Unterzeichner von Volksbegehren müssen demnach auch in Zukunft ihren Personalausweis nicht vorzeigen. Entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf des Senats werden ab Mittwoch in den Ausschüssen behandelt.
Sachverständige konnten die Regierungsparteien davon überzeugen, dass das Vorzeigen des Ausweises die Bürger abschreckt und die Unterschriftensammlung erschwert, ohne tatsächlich vor Missbrauch und Fehlern schützen zu können. Der Verein hat damit einen weiteren Durchbruch für die direkte Demokratie in Berlin erkämpft. "Die Ausübung direkter Demokratie wird erleichtert, wenn Unterschriftenlisten auch verschickt oder zum Download angeboten werden können.", freut sich Michael Efler als Vertreter von Mehr Demokratie. "Auch bei der Straßensammlung wäre das Vorzeigen des Ausweises eine übertriebene Kontrolle gewesen, die vor allem Bürgern aus den neuen Bundesländern übel aufgestoßen wäre."
Ein weiterer Erfolg für die direkte Demokratie sind die Beschlüsse zur Kostenerstattung. Künftig sollen Aufwandsentschädigungen für Volksbegehren schon ab der Hälfte der notwendigen Unterschriften - das entspricht bei einfachen Volksbegehren 85.000 - gezahlt werden. Das heißt, dass auch bei nicht erfolgreichen Begehren die Initiatoren die Kosten nicht allein tragen müssen. Bei Volksbegehren sollen 15 Cent pro Unterschrift, bei Volksentscheiden 7,5 Cent pro Ja-Stimme gezahlt werden. "Mit der Kostenerstattungsregelung wird eine Barriere durchbrochen, die engagierte Bürger bisher zögern ließ, wenn es um die Durchsetzung ihrer Anliegen mit Hilfe der direkten Demokratie ging.", erklärt Efler.
Die Änderungen werden nun im Rechts- und Innenaussschuss behandelt und sollen bis spätestens Feburar vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Ebenfalls vereinbart worden ist eine Regelung zur finanziellen Transparenz bei der Volksgesetzgebung. Einzelspenden von über 50.000 Euro sollen sofort offengelegt werden. Beim Antrag auf Kostenerstattung muss außerdem die Herkunft von Einzelspenden über 10.000 Euro angegeben werden. Mehr Demokratie begrüßt auch diese Regelung, da sie für die Bürger transparenter macht, wer hinter einem Volksbegehren steht.
Michael Efler ist optimistisch, dass das Abgeordnetenhaus ein bürger- und demokratiefreundliches Volksabstimmungsgesetz beschließen wird. Bereits im Oktober 2006 ist eine Verfassungsänderung in Kraft getreten, die Volksinitiativen, Volksbegehren und -entscheide erleichtert. Die Bestimmungen müssen aber noch in einem Ausführungsgesetz konkretisiert werden.


