Hauptausschuss liefert keine Begründung für Unzulässigkeitsbeschluss – Volksinitiative legt Beschwerde beim Verfassungsgericht ein -

Mehr Demokratie warnt vor massiven Einschränkungen der direkten Demokratie

Am Donnerstag (02.04.) hat die Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ Beschwerde beim Landesverfassungsgericht gegen den Unzulässigkeitsbeschluss des Hauptausschusses eingelegt. Mit ihrer Beschwerde fordert die Initiative Akteneinsicht, da eine Begründung der Unzulässigkeitsentscheidung seitens des Hauptausschusses bisher ausblieb.

„Die Volksinitiative kann nur Vermutungen anstellen, warum sie abgelehnt wurde, da der Hauptausschuss seine Entscheidung nicht begründet hat”, kritisiert Oliver Wiedmann, Vorstandsprechersprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg. Dieser Formfehler müsse dringend behoben und eine Begründung zwingend nachgeliefert werden.

Der Verein Mehr Demokratie befürchtet allerdings, dass der Hauptausschuss in seiner Entscheidung dem Beratungsdienst des Landtags gefolgt ist. Dieser hat die Volksinitiative in einem Gutachtenals unzulässig eingestuft, da die Forderungen gegen das sogenannte Kopplungsverbot verstießen, indem sie über den Artenschutz hinausgehen. „Würde sich diese Linie durchsetzen, hätte das schwerwiegende Folgen für alle zukünftigen direktdemokratischen Verfahren in Brandenburg“, sagt Wiedmann weiter. “Das Kopplungsverbot ist ein
Volksbegehrens-Killer. Es ist durchaus sinnvoll, dass Volksbegehren nicht nur einzelne Forderungen, sondern eine politische Frage als Ganzes in den Blick nehmen“. Dazu gehöre auch, verschiedene Forderungen als Paket zu schnüren.

„Tatsächlich ist das sogenannte Kopplungsverbot, das immer wieder Initiativen zu Fall bringt, in keinem Gesetz festgeschrieben. Es geht zurück auf ein Gerichtsurteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2000“, erklärt Wiedmann weiter. Damals hatte der Gerichtshof das Volksbegehren für eine unabhängigere Justiz gestoppt, weil dessen Gesetzentwurf zwei verschiedene Themenbereiche betraf. „Dieses umstrittene Urteil wird seitdem immer wieder genutzt, um Volksbegehren mit der Begründung auszuhebeln, dass sie verschiedene Materien behandeln“, sagt Wiedmann. Dasselbe könne nun auch in Brandenburg passieren.

 

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