Insgesamt 36 Volksinitiativen in Brandenburg

[41/10] Initiative gegen Polizeireform reicht Unterschriften ein

Am morgigen Dienstag (14. Dezember) reicht die Volksinitiative „Für den Erhalt einer leistungs- und handlungsfähigen sowie wahrnehmbar präsenten Polizei in allen Regionen in Brandenburg“ 80.000 Unterschriften ein. 20.000 gültige Unterschriften sind für eine erfolgreiche Volksinitiative nötig. Rund ein Siebtel der bundesweit bisher gestarteten 249 Volksinitiativen entfällt auf Brandenburg. Hier gab es insgesamt 36 Volksinitiativen, im laufenden Jahr vier. Übernimmt der Brandenburger Landtag die Forderungen der Polizei-Volksinitiative nicht und kommt auch kein Kompromiss zustande, ist ein Volksbegehren möglich, das bei Erfolg zum Volksentscheid führt. In Brandenburg gab es bisher acht Volksbegehren. Keines davon konnte in der vorgegebenen Frist von vier Monaten die nötigen 80.000 gültigen Unterschriften sammeln. „Das Problem bei Volksbegehren in Brandenburg ist die sogenannte Amtseintragung“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Die 80.000 Unterschriften dürfen nicht, wie bei der Volksinitiative, frei gesammelt werden, sondern müssen in Amtsräumen geleistet werden. Kein anderes ostdeutsches Bundesland zwingt seine Bürgerinnen und Bürger für eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aufs Amt.“

Mehr Demokratie setzt sich für eine Reform der direkten Demokratie in Brandenburg ein. In einem von Mehr Demokratie erstellten wissenschaftlichen Volksentscheids-Ranking, das die Regelungen der direkten Demokratie in den Bundesländern vergleicht, belegt Brandenburg zusammen mit Niedersachsen nur Platz 12 bis 13. „Da, wo Mitbestimmung fair geregelt ist, lebt die direkte Demokratie auf. In Hamburg und Bayern gab es schon jeweils sechs von den Bürgern initiierte Volksentscheide. Dagegen steht Brandenburg mit null Volksentscheiden schlecht dar“, so Efler. Im Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung sind Reformen bei Bürger- und Volksbegehren vorgesehen. Bisher wurde jedoch kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Trotz der restriktiven gesetzlichen Regelungen werden auch in Brandenburg immer wieder Volksinitiativen und Volksbegehren gestartet. Allein in diesem Jahr hat Brandenburg insgesamt vier Volksinitiativen zu verzeichnen. Die Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ konnte zu Beginn des Jahres durch einen Kompromiss mit dem Landtag einen Teilerfolg erreichen. Die Volksinitiative „Rettet Brandenburgs Alleen“ wurde Anfang November vom Landtag abgelehnt. Eine Volksinitiative zum Ausbau der Gedenkstätten für Opfer des Nationalsozialismus befindet sich noch in der Phase der Unterschriftensammlung.

Mehr Demokratie-Positionspapier zur Reform der direkten Demokratie in Brandenburg unter:

bb.mehr-demokratie.de/reform-volksbegehren-bran.html

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