Jetzt entscheiden die Bürger!

In den Berliner Bezirken können sich die Bürger künftig direkt in die Politik einmischen. Als letztes der 16 Bundesländer führt die Hauptstadt Bürgerbegehren und Bürgerentscheide unterhalb der Landesebene ein. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am heutigen Donnerstag mit den Stimmen von SPD, PDS, Grünen und FDP im Abgeordnetenhaus beschlossen werden. Die Initiative Mehr Demokratie, die das Projekt vor fast vier Jahren angeschoben und die Verhandlungen begleitet hatte, würdigte die Reform als Meilenstein auf dem Weg Berlins zu einer modernen und bürgernahen Metropole. Im Rahmen eines Pressegesprächs dankte Landesvorstand Dr. Michael Efler den Vertretern der vier beteiligten Parteien und überreichte jedem eine Rose - das Symbol der direkten Demokratie. Zugleich ermutigte er sie, die bereits angekündigte Reform der landesweiten Volksgesetzgebung in Angriff zu nehmen. Initiativen, die ein Bürgerbegehren planen, will der Verein politisch beraten.

 

"Bei der kommunalen Bürgerbeteiligung hat Berlin die übrigen Bundesländern nicht nur eingeholt, sondern mit einem Schlag auch überholt", freute sich Efler. "Bisher waren wir das Schlusslicht der direkten Demokratie, jetzt gehören wir zu den Vorreitern." Noch im Jahr 2001 war Berlin beim ersten deutschen Volksentscheid-Ranking, einem von Mehr Demokratie herausgegebenen Vergleich der Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Ländern, abgeschlagen auf dem letzten Platz gelandet. Jetzt konkurriert die Hauptstadt bei den kommunalen Beteiligungsrechten mit Bayern um Platz 2 - dicht hinter dem Spitzenreiter Hamburg.

 

Mit den Eckpunkten des in den parlamentarischen Beratungen mehrmals überarbeiteten Gesetzes zeigte sich Efler weitgehend zufrieden: "Die sehr moderaten Hürden wurden nicht angetastet, das ist entscheidend. Die Unterschriften von drei Prozent der Wahlberechtigten reichen weiterhin aus, damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Das Beteiligungsquorum von 15 Prozent beim Bürgerentscheid ist im Bundesvergleich das zweitniedrigste." Auch in der lange umstrittenen Frage der zulässigen Themen sei ein Kompromiss gelungen, der im Wesentlichen den Vorstellungen von Mehr Demokratie entspreche. "Bürgerbegehren sind in allen Fragen möglich, zu denen auch die BVV Beschlüsse fassen kann. Bei der Bezirkshaushaltsplanung, den Sondermitteln der BVV und bei bestimmten Elementen der Bauleitplanung haben Bürgerentscheide allerdings nur empfehlende Wirkung - aber diese Einschränkung ist zu verschmerzen."

 

Mehr Demokratie werde in den kommenden Monaten daran arbeiten, das neue Beteiligungsinstrument in Berlin bekannt zu machen, kündigte Efler an. Initiativen, die ein Bürgerbegehren planen, will der Verein beraten: "In Bayern praktizieren wir das seit langem. Wir dürfen zwar keine Rechtsberatung machen, aber wir haben das Know How, wie man Kampagnen erfolgreich führt und die Fallstricke der Verfahren vermeidet." Die Anwendung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werde man dokumentieren.

 

Die vier an der Reform beteiligten Parteien ermutigte Efler, die gute Zusammenarbeit fortzusetzen und auch die Regelungen für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene zu verbessern. "Es ist wie im Kino: War ein Film ein Kassenschlager, verlangt das Publikum nach einer Fortsetzung." Er erinnerte dabei auch an den Koalitionsvertrag, in dem SPD und PDS sich auf ein entsprechendes Vorgehen verständigt hatten.

 

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