Mehr Demokratie begrüßt geplante Erleichterungen bei Bürgerbegehren, kritisiert aber konkrete Ausgestaltung

+++Koalition bringt Antrag zu Änderung der Kommunalverfassung ein+++

Der Verein Mehr Demokratie begrüßt den heute (13.5.) eingebrachten Antrag der Koalition zur Erleichterung von kommunalen Bürgerbegehren. 

Der Fachverband fordert die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu Änderung der Kommunalverfassung vorzulegen, um die rechtliche Zulässigkeit von Bürgerbegehren zukünftig vor Beginn der Unterschriftensammlung zu prüfen. Bisher wissen die Initiatoren von Bürgerbegehren erst nach Einreichung der Unterschriften, ob ihr Anliegen rechtlich umsetzbar ist.

„Mit der Vorprüfung von Bürgerbegehren würde ein weiterer Stolperstein für Bürgerinitiativen aus dem Weg geräumt, da sie schon im Vorfeld wüssten, ob ihre Forderungen zulässig sind,“ bewertet Oliver Wiedmann, Sprecher von Mehr Demokratie Berlin/Brandenburg, die geplante Änderung. 

„Initiativen hätten so die Möglichkeit, bei rechtlichen Bedenken ihr Bürgerbegehren anzupassen und mit gesetzeskonformen Forderungen in die Unterschriftensammlung zu gehen,“ so Wiedmann weiter. Von einer weiteren Zugangsschwelle, wie im Antrag vorgesehen, indem vor der Prüfung ein kleiner Anteil der Unterschriften gesammelt werden soll, rät der Verein allerdings ab. Die Vorprüfung von Bürgerbegehren funktioniere auch in anderen Bundesländern einwandfrei, stellt der Verein fest.

In Brandenburg wird ein Drittel aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Das böse Erwachen kommt dann immer erst nach der Unterschriftensammlung und Unterschriften werden für den Papierkorb gesammelt, kritisiert der Verein.

Außerdem lobt der Verein, dass die Koalition die Möglichkeit von Online-Unterschriften bei Bürgerbegehren prüfen will. „Die Online-Eintragung ist gerade in Zeiten von Kontaktbeschränkungen wichtiger denn je,“ stellt Wiedmann fest. „Sie sollte allerdings auch für Volksbegehren gelten, für die in Brandenburg bisher nicht auf der Straße unterschrieben werden darf,“ fordert Wiedmann. Die Online-Eintragung bei Volks- und Bürgerbegehren sei ein wichtiger Schritt für eine zukunftsweisende direkte Demokratie. Bisher sehen die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bremen die Online-Eintragung vor.

Mehr Demokratie kritisiert, dass weitere wichtige Baustellen unberührt bleiben. Wichtig sei, die Frist für Bürgerbegehren auszuweiten und die Liste der unzulässigen Themen zu entschlacken. In Brandenburg ist es nach wie vor nicht möglich, mit Bürgerbegehren Einfluss auf Bebauungspläne oder auf kommunale Abgaben zu nehmen

Ansprechpartner

Anselm Renn
Pressesprecher Bund und Berlin/Brandenburg
Tel:    (030) 420 823 70
Mobil: 0176 473 68 890
pressekein spam@mehr-demokratie.de