[10/13] Ausgang der Wahl im Landkreis Teltow-Fläming zeigt Schwächen mehr als offensichtlich
Am vergangenen Sonntag (14. April) ist erneut eine Landsratswahl in Brandenburg gescheitert. Die Bürgerinnen und Bürger waren aufgerufen, im zweiten Wahlgang in einer Stichwahl zwischen Frank Gerhard (SPD) und Kornelia Wehlan (Linke) zu entscheiden. Zwar konnte die Kandidatin der Linken mit 66,2 Prozent der abgegebenen Stimmen die Wahl für sich entscheiden – trotzdem ist sie ungültig, da das notwendige Zustimmungsquorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten knapp nicht erreicht wurde. Nun wählt der Kreistag den neuen Landrat – in diesem ist jedoch die SPD die stärkste Fraktion, voraussichtlich sinken die Chancen der Linken also. Nach Ansicht von Mehr Demokratie könnte dies ein prägnantes Beispiel dafür werden, dass die Wahl im Kreistag dem Willen der Bevölkerung deutlich entgegensteht.
"Das bei den Landratswahlen in Brandenburg angewandte Wahlrecht enthält gravierende Mängel", so Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie, Oliver Wiedmann. "Das Hauptproblem sind die verschiedenen Wahlgänge, spätestens beim zweiten Wahlgang sinkt die Wahlbeteiligung deutlich." Um der niedrigen Wahlbeteiligung entgegenzuwirken, sei zu überlegen, den zweiten Wahlgang abzuschaffen und eine integrierte Stichwahl einzuführen. Hierbei nummerieren die Wähler die Kandidaten-Namen auf dem Wahlzettel entsprechend der eigenen Präferenz durch. Erhält ein Kandidat in der ersten Auszählungsrunde nicht die erforderliche absolute Mehrheit, so wird der schlechteste Kandidat gestrichen und dessen Erstpräferenzen auf die von den Wählern angegebenen Zweitpräferenzen umverteilt. Dies wird solange wiederholt, bis ein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält. Taktisches Wählen ist damit ebenso ausgeschlossen wie der Fall, dass Landräte mit nur noch 20 oder 30 Prozent der Wählerstimmen gewählt werden. "Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, die Direktwahl der Landräte mit den Kommunalwahlen zusammenzulegen", so Wiedmann weiter. Voraussetzung hierfür wäre, die achtjährige Amtszeit der Landräte auf fünf Jahre zu verkürzen. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein direkt gewählter Landrat für längere Zeit legitimiert sein soll als ein direkt gewählter Kreistag. Die Zusammenlegung würde die Wahlbeteiligung ebenfalls anheben. Insgesamt würde die Landratswahl einen größeren Rückhalt in der Bevölkerung erhalten."
Stellungnahme von Mehr Demokratie für ein Gesetz zur Reform der Kommunalverfassung:
<link http: bb.mehr-demokratie.de fileadmin pdf>bb.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/07_10_20_stellungnahme_kommunalverfassung.pdf


